-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
-
Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Formel-1-Kalender: Türkei und Portugal neu dabei
-
Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren weltweite Ungleichheit
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren in Ungleichheit
-
CDU-Ministerpräsidenten stellen sich gemeinsam hinter Bundeskanzler Merz
-
Bedrohte Sumatra-Elefanten wegen Waldbränden in Indonesien noch stärker gefährdet
-
Insolvenzverwalter gewinnt in Streit um vorläufigen Rechtsschutz vor Verfassungsgericht
-
ÖPNV-Vergleich: Deutschland fällt in Europa leicht auf Rang fünf zurück
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft für Kanada vor
-
Serie A: Tedesco nicht mehr Trainer in Bologna
-
Inbetriebnahme von LNG-Terminal in Stade in Vorbereitung
-
Von der Leyen schlägt Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren vor
-
Bahn kündigt Direktverbindung von München nach Mailand und Rom ab Sommer 2027 an
-
Nach vier Jahren Bauzeit: Neuer Kanal in China soll Handel deutlich erleichtern
-
Benzinpreis auf neuem Allzeithoch - Dieselpreis ganz knapp davor
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedsschaft für Kanada vor
-
Nach CSD-Anschlag: Regierung legt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus vor
-
Französische Filmikone Sophie Marceau findet sich alt genug für Großmutterrolle
-
US-Senator Sanders und ehemaliger Trump-Berater Bannon warnen vor KI
-
Anklage gegen IS-Mitglied in Frankfurt am Main erhoben
-
Regionalliga-Reform: Bayern-Boss Dreesen unterstützt DFB
Vor Strafverfahren geflohener Beschuldigter hat kein Recht auf weiteres Verfahren
Wenn ein Beschuldigter nicht gefunden werden kann und in Abwesenheit gegen ihn verhandelt wird, hat er später das Recht, eine neue Verhandlung zu verlangen. Das gelte jedoch nicht, wenn der Beschuldigte absichtlich untergetaucht sei, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Dann könne ihm dieses Recht verweigert werden. Es ging um einen Fall aus Bulgarien. (Az. C-569/20)
Einem Mann sollte der Prozess wegen der mutmaßlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemacht werden - er verschwand aber, als er davon erfuhr. Das Verfahren begann darum in seiner Abwesenheit, das Strafgericht setzte es aber aus. Um den Beschuldigten ordnungsgemäß über die Verfahrensgarantien informieren zu können, bat es den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.
Dieser erklärte nun, dass eine Verhandlung und auch ein Urteil in Abwesenheit möglich seien, wenn ein Beschuldigter nicht gefunden werden könne. Nachdem der Betreffende über seine Verurteilung informiert worden sei, müsse er aber grundsätzlich die Möglichkeit haben, eine neue Verhandlung zu verlangen.
Das gelte nicht, wenn der Beschuldigte von dem Verfahren gewusst und sich vorsätzlich der Justiz entzogen habe, stellte der EuGH klar. Im konkreten Fall muss nun das bulgarische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
C.Garcia--AMWN