-
Zweifel an Qualifikation: Neue Trump-Sprecherin bezeichnet sich dennoch als Anwältin
-
Staats- und Regierungschefs der EU beraten über Unterstützung der Ukraine
-
Bundesrat wählt neuen Vorsitz und berät über Steuerreform und frühe Bildung
-
Bundestag entscheidet über Frühstartrente
-
Junge Union beginnt "Deutschlandtag" in Bonn - NRW-Regierungschef Wüst als Gast
-
16-Jähriger erschießt in Grundschule in den USA drei Kinder und einen Lehrer
-
Medien: Angreifer erschießt vier Menschen in US-Schule - Drei Kinder unter den Opfern
-
Keine Fortschritte bei Haushaltsverhandlungen auf EU-Gipfel
-
2030 fast zwölf Euro pro Schachtel: Bundestag beschließt höhere Tabaksteuer
-
Mit Traumtoren zum Start: Freiburg mit Pflichtsieg
-
Bundestag billigt Einsetzung von internationaler Schadenersatzkommission für die Ukraine
-
Nübel gewinnt Torhüter-Duell - TSG-Krise verschärft sich
-
Handball: Füchse erreichen Zwischenziel in Porto
-
Opfer von Straftaten sollen in Gerichtsverfahren mehr Unterstützung bekommen
-
Huthi-Miliz greift Regierungssitz in Aden an - Mindestens vier Tote
-
Angreifer von Fort Hood: Trump sagt Liveübertragung der Hinrichtung ab
-
Bayer schlägt Posen: Schick bleibt im Hexenkessel eiskalt
-
Unicredit erhält grünes Licht der EZB für Übernahme der Commerzbank
-
Urbig als Nummer eins? Kahn und Lehmann zweifeln noch
-
Tennis: ATP plant Ranglistenreform und winkt mit mehr Geld
-
Berlin und Paris treffen provisorische Einigung für Aufweichung von Verbrenner-Aus
-
Guterres beklagt "Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit" beim Schutz der Natur
-
Regierung: Huthi-Miliz im Jemen greift Präsidentenpalast in Aden mit Raketen an
-
Gewaltsame Proteste gegen Regierung in Tirana weiten sich auf andere Städte aus
-
Schwedische Behörden geben für kommendes Jahr 72 Wölfe zum Abschuss frei
-
Maduro und seine Frau weisen US-Foltervorwürfe zurück
-
Russland: Chefredakteur der "Nowaja Gaseta" nach Festnahme wieder frei
-
Zeitmessung: Schaltsekunde wird abgeschafft
-
Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über EU-Haushalt
-
Pokal-Ausschreitungen: Zuschauer-Teilausschluss für Mannheim
-
Ministerin Reiche muss Video mit Vorwürfen gegen Linke vorläufig löschen
-
Nach erneuten Vorfällen: Nato will über Drohnenangriffe im Schwarzen Meer beraten
-
Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden
-
Ukraine lagert erstmals seit 2012 wieder Saatgut in Tresor auf Spitzbergen ein
-
Ministerin Reiche muss Video mit Antisemitismusvorwurf gegen Linkspartei entfernen
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen
-
Smartphone als Ausweis: Bundestag macht Weg für digitale Brieftasche frei
-
Netzentgelte für Gas steigen voraussichtlich - Stromnetzkosten im Schnitt stabil
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird nicht live übertragen
-
Urteil: Schulen dürfen Ausübung religiöser Riten verbieten
-
Jeside gilt nicht mehr als Flüchtling: EuGH soll Fragen aus Deutschland beantworten
-
Geplante Steuererhöhung: Tabakindustrie warnt vor Anstieg des illegalen Handels
-
FIFA-Sitzung: Infantino-Entschuldigung, aber offene Fragen
-
Achillessehnenriss: Ski-Star Kilde wieder schwer verletzt
-
Nach 15 Monaten: Leiche von ertrunkenem Studenten aus Starnberger See geborgen
-
Selenskyj widersetzt sich Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Mindestens drei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
-
Mausfigur vor Westdeutschem Rundfunk in Köln erhält Zuwachs von Elefant und Ente
-
Vergabeaffäre: Durchsuchungen bei SPD-Politiker Ahmetovic - Immunität aufgeoben
-
Französischer Premier: Schülerproteste werden zu "Bewegung der städtischen Gewalt"
Billigung von Straftaten bei Palästinenserkundgebung: Geldstrafe in München bestätigt
Das Landgericht München I hat eine Geldstrafe gegen einen 28-Jährigen wegen Billigung von Straftaten bei einer Palästinenserkundgebung bestätigt. Wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte, hielt die zuständige Berufungskammer die Verurteilung durch das Amtsgericht München zu einer Strafe von 3300 Euro aufrecht. In das Urteil des Amtsgerichts war zudem auch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingeflossen.
Laut Gericht hatte der Angeklagte am 13. Oktober 2023 und damit wenige Tage nach dem Überfall der Hamas auf Israel an einer untersagten palästinensischen Solidaritätsdemonstration teilgenommen und ein Fernsehinterview gegeben. Darin äußerte er demnach, "für die Tat allein" habe er "kein Verständnis". Wenn er aber bedenke, was in den Jahren zuvor geschehen sei und "dann diese Tat anschaue", sei "das viel zu wenig".
Zudem sei der Angeklagte bei der Demonstration zeitweise vermummt gewesen. Das Landgericht habe sein Urteil nun insbesondere auf die Auswertung von Videoaufzeichnungen von der Demonstration gestützt, auf denen die Vermummung zu sehen und die Äußerung zu hören gewesen seien, erklärte der Sprecher.
Mit der Äußerung habe der Angeklagte nach Ansicht der Strafkammer "die Verbrechen der Hamas" vom 7. Oktober 2023 gebilligt. Die Äußerung nannte das Gericht "ungeheuerlich und geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören". Die Strafzumessung des Amtsgerichts sei fehlerfrei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
D.Cunningha--AMWN