-
Trump wünscht Papst Leo XIV. schnelle Genesung
-
Alkoholverbot an Bahnhöfen: Drogenbeauftragter Streeck begrüßt neue Regelung
-
Rüdiger trifft spät: Real dreht Spiel in Rom
-
Guardiola schaut zu: PSG schockt ManCity
-
Undav trifft: VfB mit Traumstart in der Königsklasse
-
Pleite im Eiswind: BVB vermasselt den Kunstrasentest
-
Nach Selenskyjs Appell an Musk: Ukraine meldet bessere Starlink-Verbindung
-
Krankenkassen: GKV-Schätzerkreis rechnet mit stabilem Beitragssatz
-
Kongresswahlen: US-Demokraten bilden 100 Wahlbeobachter aus
-
Le Pen kritisiert geplante Verabschiedung von EU-Haushalt noch vor Wahlen 2027
-
Barcola trifft dreimal: Liverpool gewinnt in Linz
-
Selenskyj fordert Musk zu Wiederherstellung von Starlink in der Ukraine auf
-
Gewaltsame Proteste in Albanien: Demonstranten attackieren Regierungssitz und Ministerien
-
Konflikt um Polens Verfassungsgericht: Tusk kündigt Rückkehr zu "Rechtsstaatlichkeit" an
-
Zweifel an Lebenslauf: Neue Trump-Sprecherin Zacharia unter Druck
-
Bericht: Biontech schließt Werk in Tübingen trotz Millionen-Angebot
-
US-Medien: Streamingdienst Netflix streicht 1000 Stellen
-
Bundes-Grüne geben Berliner Landesverband bei Sondierung freie Hand
-
Israels früherer Inlandsgeheimdienst-Chef verklagt Netanjahu wegen Verleumdung
-
Wegen Unterstützung für Palestine Action: Autorin Rooney nimmt Bücher vom britischen Markt
-
Bis 2031: Red Bull verlängert auch mit Teamchef Mekies
-
Ukraine wirft USA Unterstützung Russlands vor - Kontroverse um Starlink-Drosselung
-
An Lungenkrebs erkrankter Papst Leo XIV. verlässt nach Operation das Klinikbett
-
Gewaltsame Proteste in Albanien: Bildungsministerium in Brand gesteckt
-
AFP-Interview: Friedensnobelpreisträgerin Pillay empfiehlt Trump Lektion im Völkerrecht
-
USA streichen Venezuelas Parlamentspräsidenten von Sanktionsliste
-
Bericht: Panzerbauer KNDS vor Wandel zum Staatskonzern
-
Frankreich: Präsidentschaftskandidat Philippe unter Veruntreuungsverdacht
-
Fahndung in Nordrhein-Westfalen: Unbekannte sollen 34-jährigen Häftling befreit haben
-
Bundesregierung macht Weg frei für Zuckersteuer
-
An Lungenkrebs erkrankter Papst hat nach Operation das Klinikbett verlassen
-
Merz will Erstarken von Extremisten erfolgreiche Reformen entgegenstellen
-
Tischtennis-EM: Lockere Auftaktsiege für Qiu und Franziska
-
Lufthansa gewinnt Bieterduell um Airline TAP aus Portugal
-
Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines: Verteidigung weist Vorwürfe zurück
-
Unbekannte sollen Häftling in Nordrhein-Westfalen befreit haben - Fahndung
-
Türkische Regierung übernimmt Kontrolle über meistgesehenen Nachrichtensender
-
Westjordanland: Israelische Siedler setzen Moschee in Brand
-
Nach Starlink-Drosselung: Ukraine wirft USA Unterstützung Russlands vor
-
Merz beschwört "schöpferische Anstrengung" als Antwort auf Extremismus
-
Impfstoff-Hersteller Sanofi muss Verunglimpfung von Konkurrenz richtigstellen
-
Niedersachsen: Rechtsanwalt wegen Millionenbetrugs festgenommen
-
38 Organisationen warnen vor Aussetzung des Asylrechts in der EU
-
Portugiesischer Regierungschef: Lufthansa gewinnt Bieterrennen um TAP Air
-
Anklage in Russel Brands Vergewaltigungsprozess: Sexgier des Komikers "unersättlich"
-
Merz verteidigt Unterstützung der Ukraine gegen Kritik von "links und rechts"
-
Sachsen-Anhalt: AfD und BSW setzen gemeinsamen Antrag gegen Ukraine-Hilfen durch
-
Sondierungsunterbrechung in Berlin: Grüne wollen Gespräche fortsetzen
-
Nordrhein-Westfalen: Festnahme nach Brand mit drei Toten in Bochum
-
Bahnrad-WM: Teamsprinterinnen holen Bronze
Urteil: Als Lehrerin arbeitender Reichsbürgerin dürfen Bezüge gekürzt werden
Einer sogenannten Reichsbürgerin, die in Baden-Württemberg als Lehrerin arbeitet, dürfen die Bezüge für drei Jahre gekürzt werden. Es sei unmöglich, die rechtliche Existenz eines Staats zu leugnen und sich gleichzeitig für diesen einzusetzen, teilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Dienstag mit. Das Gericht wies die Klage auf Aufhebung der Disziplinarmaßnahme wegen reichsbürgertypischen Verhaltens ab. (Az.: DL 12 K 2486/24)
Die verbeamtete Lehrerin hatte in einem gegen sie geführten Bußgeldverfahren einem Landratsamts ein Schreiben geschickt, in dem sie auf das Bürgerliche Gesetzbuch von 1896 Bezug nahm und die Gründungsurkunden der Bundesrepublik und des Bundeslands Baden-Württemberg einforderte.
Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet. Begründet wurde dies mit einem Verstoß gegen ihre Verfassungstreuepflicht. Ihre Dienstbezüge wurden für drei Jahre gekürzt.
Dies geschah zu Recht, wie nun die Richter am Verwaltungsgericht urteilten. Wer der Ausübung staatlicher Gewalt entgegentrete und die Vorlage der Gründungsurkunden der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Baden-Württemberg verlange, verneine deren rechtliche Existenz. Die rechtliche Existenz eines Staats zu leugnen und sich gleichzeitig zu dessen Grundordnung zu bekennen, sei unmöglich.
Mit ihrem für Reichsbürger typischen Verhalten brachte die Frau laut Gericht zum Ausdruck, dass sie davon ausgehe, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht existiere. Damit trete sie nicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung ein. Die Kürzung ihrer Bezüge für drei Jahre sei daher gerechtfertigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
P.Martin--AMWN