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FDP-Fraktion scheitert auch in Mecklenburg-Vorpommern mit Bundesratsklage
Die FDP ist auch in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Eilklage ihrer Landtagsfraktion gegen die Zustimmung der Landesregierungen zu dem von Union und SPD vereinbarten Finanzpaket im Bundesrat gescheitert. Wie das Landesverfassungsgericht am Freitag in Greifswald mitteilte, kann "die von der Antragstellerin angestrebte Anordnung, mit der der Antragsgegnerin ein bestimmtes Abstimmungsverhalten im Bundesrat untersagt werden soll, durch eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts nicht erlangt werden".
Die Landesregierung könne "nicht durch Beschlüsse des Landtags in ihrem Stimmverhalten im Bundesrat gebunden werden". Allein die Landesregierung sei "zur Entscheidung über das Verhalten der Landesvertreter im Bundesrat berufen". Zwar sei es "den Landesparlamenten nicht verwehrt, eine Regierung wegen des Verhaltens im Bundesrat parlamentarisch zur Verantwortung zu ziehen", erklärte das Landesverfassungsgericht zu seiner Entscheidung.
Der Landtag könne aber "weder den Bundesratsmitgliedern Weisungen erteilen" noch "die Landesregierung zur Erteilung solcher Weisungen verpflichten". Unterliege die Regierung "hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens im Gesetzgebungsverfahren des Bundes keinen Weisungen oder Instruktionen durch das Landesparlament", sei "auch das Landesverfassungsgericht nicht dazu befugt, die Mitglieder der Landesregierung im Bundesrat zu einer konkreten Stimmabgabe zu bestimmen".
Zudem habe "die Abwägung der Folgen der drohenden Zustimmung der Landesregierung im Bundesrat ergeben, dass dadurch kein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Schaden einträte oder vollendete Tatsachen geschaffen würden, die nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten wieder ausgeräumt werden könnten", hieß es aus Greifswald weiter. Etwaige Rechtsverstöße könnten durch das Bundes- oder das Landesverfassungsgericht auch später noch geprüft werden.
Bereits am Donnerstag waren in Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen und Baden-Württemberg die FDP-Fraktionen vor den jeweiligen Verfassungsgerichten mit entsprechenden Eilanträgen gescheitert. Nach der Zustimmung des Bundestags soll der Bundesrat am Freitag über das Finanzpaket abstimmen, das auch eine Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz vorsieht. Diese gilt auch für die Länder. Die FDP wollte die Zustimmung der jeweiligen Landesregierungen zum Finanzpaket verhindern.
D.Moore--AMWN