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Nouripour fordert Wahlrechtsreform und verweist auf Ergebnis in Heimat Frankfurt
Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) unterstützt die Kritik der Union am neuen Wahlrecht und hat den Bundestag zu einer Reform aufgerufen. "Man kann sicher über den Zeitpunkt streiten, aber im Kern habe ich dafür Verständnis", sagte er dem "Tagesspiegel" vom Freitag. Er bezog sich auf Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die gleich in ihrer Antrittsrede eine Korrektur des neuen Wahlrechts gefordert hatte.
Klöckner hatte das Parlament dazu aufgerufen, noch einmal "gründlich" über die Wahlreform zur Verkleinerung des Bundestags nachzudenken. Die Änderungen hatten dazu geführt, dass einige Kandidaten, die ein Direktmandat erzielt hatten, dieses nicht antreten konnten, weil es die Anzahl der Zweitstimmen nicht zuließ. Sie habe ihre "Zweifel", ob das den Wählerinnen und Wählern überzeugend erklärt werden könne, hatte Klöckner dazu gesagt.
Nouripour argumentierte im "Tagesspiegel" ähnlich und verwies auf die Ergebnisse seiner Heimatstadt Frankfurt am Main, wo in beiden Wahlkreisen die CDU-Kandidaten knapp gewonnen hatten. "Mit dem neuen Wahlrecht sind sie aber beide nicht im Bundestag", sagte der Grünen-Politiker. "Keine einzige Erststimme aus meiner Stadt hat gewirkt. Damit kann ich nicht werben."
Ziel des neuen Wahlrechts sei ein kleinerer Bundestag gewesen und das sei passiert. "Dennoch kann ich an dieser Stelle die Kritik nachvollziehen. Es wäre gut, wenn der Bundestag diese Regel korrigiert." Nouripour forderte die Fraktionen der demokratischen Parteien daher dazu auf, über das Wahlrecht noch einmal ins Gespräch zu kommen.
Eine erneute Korrektur der Wahlrechtsreform war in den Koalitionsverhandlungen eine Forderung der Union, die besonders von den damit verbundenen Nachteilen betroffen ist. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist nun das Ziel vereinbart, das bestehende Bundestagswahlrecht zu ändern.
"Wir wollen eine Wahlrechtskommission einsetzen, die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren und im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann", heißt es in dem Text. Danach solle "unverzüglich" ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.
D.Cunningha--AMWN