-
"Ragebait" ist Jugendwort des Jahres 2026
-
Brand auf Schulgelände in Hessen - Polizei vermutet Anschlag auf Ukraine-Hilfe
-
CDU-Generalsekretärin Hoppermann dämpft Erwartungen an CDU-Präsidiumsklausur
-
Anthropics KI-Modell Claude gab US-Polizei falschen Hinweis zu Mordfall
-
Verstappen gewinnt im Regenchaos - Russell wirft Mercedes weg
-
Grünen-Chefin fordert SPD zu Parteiausschluss von Altkanzler Schröder auf
-
Ukraine: Mindestens acht Tote bei russischen Angriffen auf Saporischschja
-
Bauindustrie fordert Milliarden-"Finanzierungsturbo" gegen Wohnungsnot
-
Schwere Schäden und dutzende Verletzte durch heftiges Erdbeben in Panama
-
Noosha Aubel: 143.056 Euro Jahresgrundgehalt – und Potsdams Bürger sollen als Goldesel zahlen
-
CDU streitet vor Präsidiumssitzung über die "Brandmauer" zur AfD
-
Taiwans Präsident: Erhöhung der Verteidigungsausgaben soll "Krieg verhindern"
-
Feuerwehr befreit Hunde aus Fuchsbau
-
Starkes Erdbeben in Panama: Mindestens 27 Verletzte und schwere Schäden
-
Indien: Gründer von Kakerlakenbewegung vor Protesten gegen Wahlkommission festgenommen
-
Tennis: Auch Struff scheitert in Shanghai
-
NHL: Seiders Red Wings unterliegen Grubauers Kraken
-
Linke fordert bei Pflege und Rente einheitliche Versicherungen
-
WNBA: Fiebich und New York scheitern im Halbfinale
-
"Chance genutzt": Kössler überzeugt den Bundestrainer
-
Trump ernennt Kommentatorin Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Kompany: Musiala wird wieder "glücklich Fußball spielen"
-
Tor gegen BVB: Füllkrug kann sich Jubel "nicht verkneifen"
-
"Lebensbedrohlicher" Sturm: Hurrikan "Isaias" in Florida auf Land getroffen
-
Trump kritisiert Friedensnobelpreis für Pillay als "schändlich"
-
Hoppermann: Bei CDU-Präsidiumsklausur Aufarbeitung der jüngsten Wahldebakel
-
Drei Männer wegen Mordes an drei Surf-Touristen in Mexiko schuldig gesprochen
-
Schweres Erdbeben in Panama: Staatschef spricht von "großer Katastrophe"
-
Tödliche Überflutungen: Brasiliens Staatsanwaltschaft verklagt Shell auf Schadenersatz
-
Umstrittener Royal: Prinz Harry bei Besuch von Rugby-Spiel ausgebuht
-
Bau-Präsident: Bereits "verheerende Folgen" durch Vergesellschaftungspläne der Linken
-
US-Gesandter Witkoff: "Konstruktive Gespräche" mit Kiew und Europäern zum Ukraine-Krieg
-
Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"
-
Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe
-
Früherer ZDF-Chefredakteur Klaus Bresser gestorben
-
Trump ernennt Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Später Ausgleich: Füllkrug klaut BVB den Sieg
-
Doppelpack Kössler: DFB-Frauen mit gutem Start in die WM-Saison
-
Trump: Mit Putin russische Diesel-Lieferung für USA und Weltmarkt vereinbart
-
US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung
-
Heidenheim verpasst Sprung auf Platz zwei
-
Ermittler: Copilot von Flydubai-Maschine plante Selbstmordanschlag auf Flughafen Tel Aviv
-
Rodeln: Wendl/Arlt machen doch bis 2030 weiter
-
Lisa Cook: Trump treibt Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin voran
-
USA verhängen nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Türkei trennt sich von Trainer Montella
-
Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen
-
Bericht: Koalition erzielt Kompromiss im Streit um Zuckersteuer
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung
Urteil: Umzug in Wohnung mit Arbeitszimmer kann nicht von der Steuer abgesetzt werden
Wer in eine andere Wohnung zieht, um dort ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Ausgaben für den Umzug nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) in München hervor. Das gelte auch, wenn der Steuerpflichtige wie in der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten muss oder so sein Berufs- und Familienleben zu vereinbaren versucht. (Az.: VI R 3/23)
Geklagt hatte den Angaben zufolge ein berufstätiges Paar, das mit seiner Tochter in einer Dreizimmer-Wohnung lebte und ab März 2020 wegen der Coronapandemie überwiegend im Homeoffice arbeitete. Im Mai 2020 zog die Familie in eine Fünf-Zimmer-Wohnung und nutzte zwei Zimmer als Arbeitszimmer. Die Kläger machten sowohl den Aufwand für die Nutzung der Arbeitszimmer als auch die Umzugskosten in die neue Wohnung als Werbungskosten geltend.
Das Finanzamt akzeptierte die Aufwendungen für die Arbeitszimmer, lehnte den Abzug der Ausgaben für dem Umzug aber ab. Das Finanzgericht Hamburg gab der Klage des Paars zunächst mit dem Argument statt, dass der Umzug in die größere Wohnung die Arbeitsbedingungen wesentlich erleichtert habe und somit beruflich veranlasst sei.
Der BFH folgte dieser Begründung in seinem Urteil nicht. Die Wohnung sei grundsätzlich dem privaten Lebensbereich zuzurechnen und gehöre somit nicht zu den steuerlich abziehbaren Kosten. Anders sei es, wenn die Arbeit der entscheidende Grund für den Umzug gewesen sei - zum Beispiel, wenn der Steuerpflichtige wegen eines Jobwechsels umgezogen sei oder sich sein Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde täglich verkürze.
Die Entscheidung, in einer größeren Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, beruhe "auch in Zeiten einer gewandelten Arbeitswelt nicht auf nahezu ausschließlich objektiven beruflichen Kriterien", urteilte der BFH. Vielmehr sei die Wahl einer Wohnung auch von privaten Kriterien wie dem Geschmack, der familiären Situation und den finanziellen Mitteln abhängig. Das gelte selbst dann, wenn der Steuerpflichtige keinen anderen Arbeitsplatz als sein Homeoffice habe oder durch die Arbeit von Zuhause sein Berufs- und Familienleben vereinbaren wolle.
P.Santos--AMWN