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Bundesverwaltungsgericht: BND muss Erkenntnisse über Corona-Ursprung nicht offenlegen
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Medienvertretern einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge keine Auskünfte über seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Coronapandemie geben. Mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss wies das Gericht in Leipzig einen entsprechenden Eilantrag ab. (Az. 10 VR 3.25)
Im März waren Medienberichte veröffentlicht worden, wonach der BND einen Laborunfall im chinesischen Wuhan als wahrscheinlichste Ursache der Corona-Pandemie ansieht. Zu dieser Bewertung kam der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Informationen von "Süddeutscher Zeitung" und "Zeit" bereits im Jahr 2020. In Auftrag gegeben wurde die Untersuchung demnach vom Kanzleramt, das die Geheimdienstbefunde dann allerdings unter Verschluss gehalten haben soll.
Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) widersprach dem Vertuschungsvorwurf. Sie weise diese "ganz grundsätzlich zurück", teilte eine Sprecherin Merkels als Reaktion auf entsprechende Medienanfragen nach der Veröffentlichung mit.
Mit dem nun abgewiesenen Eilantrag wollte ein Presseverlag den BND gerichtlich zu näheren Auskünften über seine Erkenntnisse zwingen. Bei dem Auskunftsantrag ging es nach Gerichtsangaben auch um die Frage, ob ein die Bundesregierung beratender Virologe jemals einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden sei.
Das Bundesverwaltungsgericht wies den Eilantrag nun ab. Öffentliche Interessen stünden der Auskunft entgegen. Zur Begründung erklärten die Leipziger Richter: "Der BND hat plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen können. Es wären Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND möglich, falls die behaupteten Erkenntnisse bestätigt oder verneint würden."
Weiter betonte das Bundesverwaltungsgericht, eine Auskunft könne auch in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht "erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China und damit auf auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland haben". Einer Auskunft über den namentlich genannten Virologen stehe auch "dessen hier vorrangiges allgemeines Persönlichkeitsrecht" entgegen.
M.Thompson--AMWN