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Reichstag: SPD gewinnt Streit um Otto-Wels-Saal gegen AfD
Die SPD kann den Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude weiter für ihre Fraktionssitzungen nutzen. Das beschloss der Bundestag-Ältestenrat am Donnerstag mehrheitlich in Berlin. Die AfD, die als zweitstärkste Fraktion im Bundestag Anspruch auf den Saal erhebt, reagierte empört, ihr Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann sprach von einem "parlamentarischen Skandal".
Normalerweise werden die Fraktionsräume im Reichstagsgebäude in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen vergeben. Hier rangiert die AfD mit 151 Abgeordneten klar vor der SPD mit lediglich 120. Gleichwohl sollen die AfD-Abgeordneten nun mit einem deutlich kleineren Raum auskommen. Dabei handelt es sich um den bisherigen Fraktionssaal der FDP, die nicht mehr im Parlament vertreten ist.
Baumann kritisierte, mit der nun beschlossenen Raumverteilung werde der AfD "die Fähigkeit zur parlamentarischen Arbeit genommen". Dies sei "der Rubikon, der hier überschritten wurde" und ein "neues Foulspiel" gegen seine Partei, sagte er weiter. Im Ältestenrat hätten alle übrigen Fraktionen gegen die AfD gestimmt.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese sprach dagegen von einer "sachlich-fachlich begründeten Entscheidung", die in einem demokratischen Verfahren getroffen worden sei. Als Argumente führte er an, dass an den SPD-Sitzungen als Regierungsfraktion auch Mitarbeitende der Ministerien als Gäste teilnehmen würden, was zu einem höheren Platzbedarf führe. Zudem sei in der aktuellen schwarz-roten Koalition "wichtig, dass wir in der Nähe der CDU/CSU sind".
Der Saal, dessen von der SPD-Fraktion vergebener Name an den früheren Parteivorsitzenden Otto Wels erinnert, hat für die Sozialdemokraten eine große symbolische Bedeutung. Wels hatte nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 für die SPD deren Ablehnung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes begründet. "Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht", sagte er damals.
Die Aussicht, diesen Raum womöglich ausgerechnet an die zumindest in Teilen rechtsextreme AfD abgeben zu müssen, hatte unter Sozialdemokraten Entsetzen ausgelöst. Die AfD argumentiert ihrerseits, die SPD hätte ebenso gut dann einen anderen Fraktionssaal wieder nach Wels benennen können.
Baumann erläuterte nach der Entscheidung des Ältestenrats mit Hilfe von Grafiken, dass die AfD-Fraktion künftig unter sehr beengten Verhältnissen tagen müsse, während bei der SPD "ein halber Saal zum Tanzen" frei bleibe. Er äußerte Zweifel, ob wegen der Enge in dem früheren FDP-Saal überhaupt Brandschutzvorgaben eingehalten würden. Baumann kündigte juristische Schritte an. Die AfD-Fraktion werde gegen die Vergabeentscheidung "mit allen Mitteln vorgehen".
Die SPD sieht dagegen weder Brandschutzvorgaben verletzt noch die Arbeit der AfD-Fraktion beeinträchtigt, wie Wiese deutlich machte. Er sagte, der AfD gehe es in dieser und anderen Fragen um "kalkulierte Provokationen, um die Abläufe im Bundestag schwieriger zu machen".
Der Umgang mit der AfD ist im Bundestag aktuell in unterschiedlichen Zusammenhängen Gegenstand von Debatten. So wurden Kandidierende der AfD nicht ins Bundestagspräsidium oder zu Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse gewählt. Beides ist allerdings laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtlich nicht zu beanstanden.
Die AfD wurde Anfang Mai insgesamt vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung gilt zudem für mehrere Landesverbände und Parteigliederungen. Die bundesweite Einstufung wurde wegen eines laufenden Gerichtsverfahrens später durch das BfV ausgesetzt. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einstufung fest.
L.Durand--AMWN