
-
Baerbock eröffnet 80. UN-Generaldebatte in New York
-
Kulturpass wird eingestellt - Schüler: "Werden im Stich gelassen"
-
Auswärtsspiel in Neapel: Keine Tickets für Einwohner Frankfurts
-
Studie: Zwei Drittel der Mütter kleiner Kinder fühlen sich einsam
-
Ramelow warnt vor abermals "versemmelter" Richterwahl - Kritik an Spahn
-
Nach Luftraumverletzungen: Nato will "alle notwendigen" Mittel einsetzen
-
Deutsch-französischer Kampfjet FCAS: Dassault-Chef schließt Alleingang nicht aus
-
WHO: Es gibt keinen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen Paracetamol und Autismus
-
Erneut Razzien bei Polizisten in Niedersachsen - Verdacht auf rassistische Chats
-
FC Bayern: Urbig erleidet Muskelfaserriss
-
US-Behörden melden Zerschlagung von Telekommunikationsnetzwerk vor UN-Generaldebatte
-
Mann in Sachsen wegen flüchtlingsfeindlichen Posts zu Geldstrafe verurteilt
-
UBS zahlt in Steuerstreit mit Frankreich 835 Millionen Euro
-
Söder warnt vor "Überbietungswettbewerb" bei Reformforderungen
-
60 Prozent der Jugendlichen befürworten Handyverbot in Klassenzimmer
-
Massenhaft Atteste gefälscht: Ärztin aus Sachsen muss ins Gefängnis
-
Betrug im Netz: Brüssel nimmt Apple, Google, Microsoft und Booking ins Visier
-
Zechpreller beißt Wirt in Berlin bei Kampf Stück von Wange heraus
-
Trump hält Rede bei UN-Generaldebatte - Treffen mit Selenskyj geplant
-
Gerichtsurteil: Klage von Verbraucherschützern zu "Lidl Plus"-App abgewiesen
-
Zwei Männer sollen 47-Jährigen in Schrebergarten in Hessen getötet haben - Festnahme
-
Opposition wirft Koalition Tricks und falsche Prioritäten bei Etat 2026 vor
-
Gericht weist Klage gegen gleichgeschlechtliche Ampelpärchen in Hildesheim zurück
-
WWF: Artenvielfalt in Kanada binnen 50 Jahren um zehn Prozent zurückgegangen
-
DHL befördert wieder alle Pakete in die USA
-
NGO: Schon mindestens 1000 Hinrichtungen im Iran seit Jahresbeginn
-
Baden-Württemberg: Anklage gegen Autofahrer nach schwerem Unfall mit drei Toten
-
Späturlauber und Oktoberfest: ADAC warnt vor Staus an kommendem Wochenende
-
Nach tödlichem Autorennen in Ludwigsburg: Anklage wegen Mordes erhoben
-
Verwaltung: 60 Prozent der Leistungen online abrufbar - aber nicht überall
-
Festnahme nach Laserpointer-Angriff auf Trump-Hubschrauber
-
Klingbeil schwört Deutschland auf großen Wurf bei Reformen ein
-
EU-Kommission schlägt erneuten Aufschub von Gesetz gegen Abholzung vor
-
OECD senkt Wachstumsprognose für Deutschland leicht
-
Grünen-Fraktionschefin Haßelmann wirbt für Unterstützung aller Richterkandidaten
-
Viele Verbraucher müssen 2025 mit höheren Heizkosten rechnen
-
Aufsichtsrat bestätigt Palla als neue Bahn-Chefin - Arbeitsbeginn 1. Oktober
-
Drohnen über Flughafen: Regierungschefin verurteilt "Angriff" auf dänische Infrastruktur
-
Einstiger Davis-Cup-Kapitän Pilic gestorben
-
Karlsruhe kippt Altersgrenze: Nebenberufliche Notare dürfen mit 70 weitermachen
-
Grübeln, Chatten, Streamen: Psychisch bedingte Schlafstörungen nehmen zu
-
Kampf gegen Schwarzarbeit: Zoll kontrolliert bundesweit Hotels und Gaststätten
-
Seltener Zuchterfolg: Sieben Komodowarane in Leipziger Zoo geschlüpft
-
US-Prozess: Amazon soll bei Prime-Abo-Abschlüssen getrickst haben
-
Klingbeil zu Etat 2026: "Investieren massiv in Zukunft des Landes"
-
"Bleibe cool": Wirtz nimmt Liverpool-Start gelassen
-
Studie: Junge Menschen konsumieren deutlich mehr Cannabis als vor zehn Jahren
-
Städte in Südchina und Hongkong bereiten sich auf Super-Taifun "Ragasa" vor
-
Aufsichtsrat der Deutschen Bahn berät über Berufung von designierter Bahn-Chefin
-
Bilger sieht "großen Rückhalt" in Unionsfraktion für Richterkandidaten

Früherer IS-Chefanwerber Abu Walaa scheitert vor Gericht mit Antrag gegen Ausweisung
Der in Strafhaft sitzende frühere Salafistenprediger und IS-Chefanwerber Abu Walaa ist vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf mit einem Antrag gegen seine Ausweisung gescheitert. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ist neben seiner Ausweisung auch die Verpflichtung rechtmäßig, sich nach Haftentlassung nur in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Im Mai 2024 war Abu Walaa bereits mit einem Eilantrag gescheitert.
Zur Begründung nannte das Gericht eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Gefahr durch den Kläger wiege schwerer als familiäre Belange, die ein Bleiberecht begründen könnten. Abu Walaa hat demnach vier eheliche Kinder sowie drei Kinder mit seiner weiteren Ehefrau nach islamischem Ritus, die alle deutsche Staatsangehörige sind.
Die erlassene Aufenthaltsbeschränkung auf eine bestimmte Stadt diene dazu, dem Kläger die Rückkehr in die islamistisch-salafistische Szene zu erschweren. Dies müsse durch eine tägliche Meldeauflage engmaschig überwacht werden.
Wie das Gericht weiter entschied, ist auch ein Nutzungsverbot von elektronischen Kommunikationsmitteln gegen den Kläger zulässig. Darunter fallen etwa Telefone oder Handys.
So werde es dem Kläger erschwert, "sein staatsgefährdendes Handeln" im Falle einer Rückkehr in die islamistische Szene erneut aufzunehmen. Abu Walaa verfügte demnach vor seiner Inhaftierung über große Reichweite in sozialen Medien. Gegen die Gerichtsentscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
Eine Abschiebung in sein Herkunftsland, dem Irak, steht nach Gerichtsangaben aktuell nicht an. Derzeit laufe noch ein Asylverfahren des Klägers. In diesem werde unter anderem geprüft, ob dem Kläger bei Abschiebung in den Irak die Todesstrafe oder Folter droht. Über seine Abschiebung entschied das Gericht daher nicht.
Vor diesem Hintergrund trennte das Gericht die Klage gegen die Abschiebungsandrohung sowie gegen eine lebenslange Wiedereinreisesperre ab. Das Gericht werde darüber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, hieß es weiter.
Abu Walaa, dessen richtiger Name Ahmad Abdulaziz Abdullah A. lautet, galt laut Behörden über Jahre hinweg als Schlüsselfigur der radikalislamischen Szene in Deutschland. Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle verurteilte ihn 2021 nach längerem Prozess zu zehneinhalb Jahren Gefängnis wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation sowie Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Abu Walaa hatte demnach in den Jahren 2014 und 2015 junge Salafisten für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeworben und gemeinsam mit weiteren Beschuldigten deren Ausreise nach Syrien und in den Irak unterstützt, wo der IS weite Gebiete beherrschte. Er predigte in der Moschee des inzwischen verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim, lebte allerdings in Nordrhein-Westfalen. Er galt in der Szene als eine radikale "Autorität".
P.Costa--AMWN