
-
Dreifacher Woltemade führt U21 zum EM-Auftaktsieg
-
Trump unterzeichnet Resolutionen gegen Kaliforniens Politik zugunsten von E-Autos
-
Basketball: Ulm folgt Bayern ins Finale
-
Kalifornischer Senator aus Pressekonferenz von US-Heimatschutzministerin geworfen
-
Eberl über Wirtz-Absage: "Haben schon außergewöhnliche Spieler"
-
Mindestens 265 Tote bei Flugzeugabsturz in Indien - Ein Passagier überlebt
-
Nach Amoklauf in Graz: Trauergottesdienst für die Opfer in Wien
-
Trump: Israel sollte iranische Atomanlagen nicht angreifen
-
Wadephul betont vor Nahost-Reise Bedeutung arabischer Staaten für Friedenslösung
-
Zverev: "Kein Kontakt" mit Becker
-
Zahl der Todesopfer nach Flugzeugabsturz in Indien steigt auf 260
-
Trump: "Enttäuscht" von Russland und Ukraine wegen stagnierender Verhandlungen
-
Trump erwägt Erhöhung von Zöllen auf importierte Autos in naher Zukunft
-
Frankreichs Senat lehnt zweiprozentige Mindeststeuer für Milliardäre ab
-
Verhandlung gegen Harvey Weinstein wegen Vergewaltigungsvorwurf ergebnislos beendet
-
Sané-Wechsel zu Galatasaray perfekt
-
Trump preist sich für Handeln in Los Angeles - Kritik von Mexikos Präsidentin Sheinbaum
-
Flugzeug mit 242 Menschen in Indien abgestürzt - Ein Überlebender
-
Dauphiné: Lipowitz weiter Zweiter - Ackermann muss aufgeben
-
Bewährungsprobe für G7: Bundesregierung hofft auf Einbindung Trumps bei Gipfel
-
Ein Überlebender nach Flugzeugabsturz in Indien
-
Gelungener Rasenauftakt: Zverev folgt Engel ins Viertelfinale
-
US-Popstar Lionel Richie liebäugelte in jungen Jahre mit Zukunft als Priester
-
Recherche: Wagner-Söldner in Mali haben hunderte Zivilisten gefoltert
-
Pistorius stellt in Kiew weitere Militärhilfe in Aussicht - Berlin erwägt keine Taurus-Lieferung
-
Berlin plant keine Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern an Kiew
-
Spatenstich für riesige CO2-Speicher-Anlage in Stockholm
-
Bettnachbarin Sauerstoffgerät abgeschaltet: Türkische Seniorin wird ausgewiesen
-
G7-Gipfel: Bundesregierung hofft auf Einbindung Trumps
-
Haftstrafen wegen Autovermietung für Geldautomatensprenger in Nordrhein-Westfalen
-
Anklage wegen Messerangriffs auf Jugendamtsmitarbeiter in Rheinland-Pfalz erhoben
-
Illegale Casinos bei Durchsuchungen in Sachsen entdeckt: Betreiber verhaftet
-
Aus Sorge um Vater: Kind in Bayern übergibt Betrügern mehr als hunderttausend Euro
-
Klingbeil: Wirtschaftsreformen und Investitionen nötig gegen knappe Kassen
-
Biontech will Konkurrenten Curevac für mehr als eine Milliarde Euro übernehmen
-
De Gaulles Appell vom 18. Juni: Manuskript kommt in Frankreichs Nationalarchiv
-
Friesland: Kuh bringt Kalb auf Straße zur Welt
-
Grazer Amokläufer hatte psychische Probleme und spielte Ego-Shooter-Spiele
-
Mann mit Hammer erschlagen: Neun Jahre Haft für Angeklagten in Erfurt
-
Gesundheitsminister wollen Schutz vor Gewalttaten durch psychisch Kranke verbessern
-
Stiftung: Acht Helfer von US-Hilfsorganisation GHF bei Hamas-Angriff getötet
-
Schlag gegen Pass- und Dokumentenfälscher: Großrazzia der Bundespolizei in Hamburg
-
Nach Flugzeugabsturz in Indien offenbar alle Insassen und auch Menschen am Boden tot
-
Mitarbeiter von Müllabfuhr fährt in Nordrhein-Westfalen Kollegen tot
-
Grüne räumen Fehler im Fall Gelbhaar ein
-
Frankreichs Senat debattiert über zweiprozentige Mindeststeuer für Milliardäre
-
Rutte rechnet mit Einigung auf erhöhte Verteidigungsausgaben bei Nato-Gipfel
-
Ermittler: Amokläufer an Schule hatte seine Tat "bis ins kleinste Detail" geplant
-
Biontech kündigt Übernahme von Curevac für 1,25 Milliarden Dollar an
-
Flugzeugabsturz in Indien: Air-India-Maschine mit 242 Menschen an Bord verunglückt

Früherer IS-Chefanwerber Abu Walaa scheitert vor Gericht mit Antrag gegen Ausweisung
Der in Strafhaft sitzende frühere Salafistenprediger und IS-Chefanwerber Abu Walaa ist vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf mit einem Antrag gegen seine Ausweisung gescheitert. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, ist neben seiner Ausweisung auch die Verpflichtung rechtmäßig, sich nach Haftentlassung nur in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Im Mai 2024 war Abu Walaa bereits mit einem Eilantrag gescheitert.
Zur Begründung nannte das Gericht eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Gefahr durch den Kläger wiege schwerer als familiäre Belange, die ein Bleiberecht begründen könnten. Abu Walaa hat demnach vier eheliche Kinder sowie drei Kinder mit seiner weiteren Ehefrau nach islamischem Ritus, die alle deutsche Staatsangehörige sind.
Die erlassene Aufenthaltsbeschränkung auf eine bestimmte Stadt diene dazu, dem Kläger die Rückkehr in die islamistisch-salafistische Szene zu erschweren. Dies müsse durch eine tägliche Meldeauflage engmaschig überwacht werden.
Wie das Gericht weiter entschied, ist auch ein Nutzungsverbot von elektronischen Kommunikationsmitteln gegen den Kläger zulässig. Darunter fallen etwa Telefone oder Handys.
So werde es dem Kläger erschwert, "sein staatsgefährdendes Handeln" im Falle einer Rückkehr in die islamistische Szene erneut aufzunehmen. Abu Walaa verfügte demnach vor seiner Inhaftierung über große Reichweite in sozialen Medien. Gegen die Gerichtsentscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
Eine Abschiebung in sein Herkunftsland, dem Irak, steht nach Gerichtsangaben aktuell nicht an. Derzeit laufe noch ein Asylverfahren des Klägers. In diesem werde unter anderem geprüft, ob dem Kläger bei Abschiebung in den Irak die Todesstrafe oder Folter droht. Über seine Abschiebung entschied das Gericht daher nicht.
Vor diesem Hintergrund trennte das Gericht die Klage gegen die Abschiebungsandrohung sowie gegen eine lebenslange Wiedereinreisesperre ab. Das Gericht werde darüber zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, hieß es weiter.
Abu Walaa, dessen richtiger Name Ahmad Abdulaziz Abdullah A. lautet, galt laut Behörden über Jahre hinweg als Schlüsselfigur der radikalislamischen Szene in Deutschland. Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle verurteilte ihn 2021 nach längerem Prozess zu zehneinhalb Jahren Gefängnis wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation sowie Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Abu Walaa hatte demnach in den Jahren 2014 und 2015 junge Salafisten für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeworben und gemeinsam mit weiteren Beschuldigten deren Ausreise nach Syrien und in den Irak unterstützt, wo der IS weite Gebiete beherrschte. Er predigte in der Moschee des inzwischen verbotenen Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim, lebte allerdings in Nordrhein-Westfalen. Er galt in der Szene als eine radikale "Autorität".
P.Costa--AMWN