-
Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
-
Neue Stromleitung in Moldau wird nach US-Präsident Trump benannt
-
CDU nach Wahl von AfD-Landtagspräsident Rausch unter Druck
-
Statue eines nackten Donald Trump sorgt für Aufsehen im EU-Parlament
-
DFB-Newcomerin Baum: "Kindheitstraum in Erfüllung gegangen"
-
Mutmaßlicher Spionagefall um Hanning: Aserbaidschan protestiert bei Bundesregierung
-
Klage für bessere Luft: Bundesgericht befragt europäische Richter
-
Steinmeier zum Staatsbesuch in Frankreich: Raumfahrt und Verteidigung
-
Raffineriemargen von Shell erreichen Rekordhoch
-
"Wertschätzung unfassbar groß": BVB vor Verlängerung mit Kovac
-
Tankrabatt kommt größtenteils bei Autofahrern an - Spritpreise deutlich gesunken
-
Schülerproteste nehmen leicht ab - Schockgranaten vorerst tabu
-
Weiterer Beratungsbedarf: Einsetzung von Pflegekommission verzögert sich
-
Polizei entdeckt Plantage mit 290 Cannabispflanzen in Wohnhaus in Düsseldorf
-
14 Tote bei russischem Raketenangriff auf Wohngebäude im Norden der Ukraine
-
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Tonnenweise Gold zu Geldwäsche in Türkei gebracht: Kriminelles Netzwerk aufgeflogen
-
Spiegelmoleküle: Nobelpreis für Chemie geht an Forscher aus Frankreich und Japan
-
Schmerzerfülltes Gedenken in Israel am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls
-
Kovac-Kritik an langer Pause - Schlotterbeck fraglich
-
Thüringer Landtag: AfD-Fraktion scheitert mit Vorstoß für Neuwahlen
-
Kabinett: Autobahn GmbH soll künftig Kredite aufnehmen können
-
Mitglied von russischer Hackergruppe festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert
-
Rubio: Iran kontrolliert Straße von Hormus nicht mehr vollständig
-
Urteil: A 445 zwischen Hamm und Werl kann gebaut werden
-
Prozess gegen Anführer von Reichsbürgergruppe Königreich Deutschland ab November
-
Thüringens Ministerpräsident Voigt kämpft nicht mehr um Doktortitel
-
Mehr Schutz für Opfer digitaler Gewalt: Kabinett beschließt Gesetz
-
Handel mit verbotenem Dopingmittel Ibutamoren: Bundesgerichtshof urteilt im Dezember
-
Nobelpreis für Chemie geht an Forscher aus Frankreich und Japan
-
Ryanair stellt Betrieb am Flughafen Bremen ein
-
Studie: Mehr als ein Drittel der Studierenden in Deutschland von Armut betroffen
-
"Einer der abscheulichsten Angriffe": 15 Tote bei russischen Attacken auf die Ukraine
-
Verbände: Angekündigte Maßnahmen zur Staatsmodernisierung müssen zügig ankommen
-
KI-gestützte Angriffe: Deutsche Unternehmen bislang schlecht gerüstet
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: US-Todeskandidatin Pike wieder bei Bewusstsein
-
Japanische Brauereiriesen wegen Verdachts auf Bierpreiskartell durchsucht
-
Terrorverdacht: Haftbefehl gegen weiteren eritreischen Regierungsgegner
-
"Lang lebe König Messi": Pressestimmen zu Messis Abschied
-
Prien: CDU-Stimmen für AfD-Politiker Rausch wären "vollkommen inakzeptabel"
-
Hundesteuer-Einnahmen weiterhin auf hohem Niveau
-
Jahrestag des Hamas-Großangriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Übernahme von Warner Bros durch Paramount vollzogen
-
Neue Strategie: Porsche will weniger Autos verkaufen - aber dafür teurer
-
Niedersächsischer Landtag hebt Immunität von SPD-Fraktionschef Politze auf
-
Nach schweren Verletzungen: Frankreichs Regierung setzt Einsatz von Schockgranaten aus
-
Drohnenangriff auf Schiffe: Bulgarische Rettungskräfte stellen Suche nach Seeleuten ein
-
Möglicher Pest-Todesfall in Russland: USA und WHO fordern Aufklärung
-
Aufschwung im Baugewerbe - auch Industrieproduktion im August leicht im Plus
-
Reichinnek: Merz muss nach Wahl von AfD-Landtagspräsident für Konsequenzen sorgen
Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag ist in Karlsruhe gescheitert. Ein Mann aus dem Berichtsgebiet des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) wehrte sich vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen, Beiträge für 2014 und 2015 zahlen zu müssen, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Seine Beschwerde scheiterte aber schon daran, dass er die wesentlichen Fragen nicht zuvor von den zuständigen Verwaltungsgerichten hatte klären lassen. (Az. 1 BvR 622/24)
Es ging um insgesamt knapp 300 Euro inklusive Säumnisgebühren. Der Mann bemängelte unter anderem, dass die MDR-Aufsichtsgremien nicht transparent und nicht staatsfern genug arbeiteten. Das zeige sich vor allem am Umgang mit Programmbeschwerden. Bürgerinnen und Bürger können Programmbeschwerden über ausgestrahlte Sendungen an den Rundfunkrat schicken, wenn ihrer Meinung nach Programmgrundsätze verletzt wurden.
Der Mann gab an, dass er wegen des Umgangs damit keinen individuellen Vorteil durch den MDR in Form eines ausgewogenen Programms habe, der den Rundfunkbeitrag rechtfertigen könne. In Karlsruhe beklagte er, dass er in verschiedenen Grundrechten verletzt werde.
Zunächst wandte er sich an den MDR selbst, der seinen Widerspruch aber im März 2018 zurückwies. Daraufhin zog der Mann vor das Verwaltungsgericht Leipzig. Auch dieses entschied im Juni 2021 gegen ihn. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen lehnte die Zulassung seiner Berufung im Januar 2024 ab.
Gegen die Entscheidungen aus Sachsen wandte sich der Mann an das Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte seine Beschwerde aber nun für unzulässig. Er habe nicht alle Möglichkeiten genutzt, um im verwaltungsgerichtlichen Verfahren klären zu lassen, ob die Aufsichtsgremien des MDR 2014 und 2015 den Geboten von Staatsferne und Transparenz genügt hätten und es somit einen individuellen Vorteil in Form eines vielfältigen und ausgewogenen Programms gegeben habe.
S.F.Warren--AMWN