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Beschlagnahmte Fahrräder verkauft: Geldstrafe für Leipziger Polizistin rechtskräftig
Das Urteil gegen eine Polizistin im Zusammenhang mit dem sogenannten Fahrradgate in Leipzig ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch die Verhängung einer Geldstrafe gegen die frühere Leiterin der Asservatenstelle, wie er in Karlsruhe mitteilte. Die Frau hatte beschlagnahmte Fahrräder gegen Geld vor allem an andere Polizisten weitergegeben. (Az. 5 StR 180/25)
Dabei handelte es sich um Räder, die trotz Aufforderung nicht abgeholt wurden. Ihre Zahl stieg nach und nach auf 3000 an. Intern wurde darum als Ziel vorgegeben, den Bestand zu verringern. Die Fahrräder sollten verschrottet oder kostenlos an gemeinnützige Vereine abgegeben werden.
In den Jahren 2014 bis 2018 gab die Polizistin aber insgesamt 72 Räder an Kollegen und Bekannte weiter, meist gegen 50 Euro, ab und zu auch gegen den Nachweis der Spende an einen gemeinnützigen Verein. Das Geld behielt sie entweder oder reichte es an den Kleingartenverein ihres Vaters weiter.
Das Leipziger Landgericht verurteilte sie im Oktober wegen Untreue, Bestechlichkeit und Verwahrungsbruchs im Amt. Es verhängte eine Geldstrafe von 380 Tagessätzen zu je 45 Euro, also insgesamt 17.100 Euro, gegen die damals 47-Jährige. Knapp 3900 Euro, die sie mit dem Verkauf der Räder eingenommen hatte, sollten eingezogen werden.
Sowohl die Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser änderte die Leipziger Entscheidung nun leicht ab, was aber keinen Einfluss auf die verhängte Geldstrafe hatte.
Die Vorwürfe waren der Polizei bereits im Juli 2019 und ein Jahr später auch in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurde in dem Komplex gegen insgesamt rund 200 Menschen ermittelt, darunter 189 mutmaßliche Erwerber von Rädern. In den meisten Fällen wurden die Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts oder gegen Geldauflagen eingestellt.
F.Bennett--AMWN