-
Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
-
Neue Stromleitung in Moldau wird nach US-Präsident Trump benannt
-
CDU nach Wahl von AfD-Landtagspräsident Rausch unter Druck
-
Statue eines nackten Donald Trump sorgt für Aufsehen im EU-Parlament
-
DFB-Newcomerin Baum: "Kindheitstraum in Erfüllung gegangen"
-
Mutmaßlicher Spionagefall um Hanning: Aserbaidschan protestiert bei Bundesregierung
-
Klage für bessere Luft: Bundesgericht befragt europäische Richter
-
Steinmeier zum Staatsbesuch in Frankreich: Raumfahrt und Verteidigung
-
Raffineriemargen von Shell erreichen Rekordhoch
-
"Wertschätzung unfassbar groß": BVB vor Verlängerung mit Kovac
-
Tankrabatt kommt größtenteils bei Autofahrern an - Spritpreise deutlich gesunken
-
Schülerproteste nehmen leicht ab - Schockgranaten vorerst tabu
-
Weiterer Beratungsbedarf: Einsetzung von Pflegekommission verzögert sich
-
Polizei entdeckt Plantage mit 290 Cannabispflanzen in Wohnhaus in Düsseldorf
-
14 Tote bei russischem Raketenangriff auf Wohngebäude im Norden der Ukraine
-
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Tonnenweise Gold zu Geldwäsche in Türkei gebracht: Kriminelles Netzwerk aufgeflogen
-
Spiegelmoleküle: Nobelpreis für Chemie geht an Forscher aus Frankreich und Japan
-
Schmerzerfülltes Gedenken in Israel am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls
-
Kovac-Kritik an langer Pause - Schlotterbeck fraglich
-
Thüringer Landtag: AfD-Fraktion scheitert mit Vorstoß für Neuwahlen
-
Kabinett: Autobahn GmbH soll künftig Kredite aufnehmen können
-
Mitglied von russischer Hackergruppe festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert
-
Rubio: Iran kontrolliert Straße von Hormus nicht mehr vollständig
-
Urteil: A 445 zwischen Hamm und Werl kann gebaut werden
-
Prozess gegen Anführer von Reichsbürgergruppe Königreich Deutschland ab November
-
Thüringens Ministerpräsident Voigt kämpft nicht mehr um Doktortitel
-
Mehr Schutz für Opfer digitaler Gewalt: Kabinett beschließt Gesetz
-
Handel mit verbotenem Dopingmittel Ibutamoren: Bundesgerichtshof urteilt im Dezember
-
Nobelpreis für Chemie geht an Forscher aus Frankreich und Japan
-
Ryanair stellt Betrieb am Flughafen Bremen ein
-
Studie: Mehr als ein Drittel der Studierenden in Deutschland von Armut betroffen
-
"Einer der abscheulichsten Angriffe": 15 Tote bei russischen Attacken auf die Ukraine
-
Verbände: Angekündigte Maßnahmen zur Staatsmodernisierung müssen zügig ankommen
-
KI-gestützte Angriffe: Deutsche Unternehmen bislang schlecht gerüstet
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: US-Todeskandidatin Pike wieder bei Bewusstsein
-
Japanische Brauereiriesen wegen Verdachts auf Bierpreiskartell durchsucht
-
Terrorverdacht: Haftbefehl gegen weiteren eritreischen Regierungsgegner
-
"Lang lebe König Messi": Pressestimmen zu Messis Abschied
-
Prien: CDU-Stimmen für AfD-Politiker Rausch wären "vollkommen inakzeptabel"
-
Hundesteuer-Einnahmen weiterhin auf hohem Niveau
-
Jahrestag des Hamas-Großangriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Übernahme von Warner Bros durch Paramount vollzogen
-
Neue Strategie: Porsche will weniger Autos verkaufen - aber dafür teurer
-
Niedersächsischer Landtag hebt Immunität von SPD-Fraktionschef Politze auf
-
Nach schweren Verletzungen: Frankreichs Regierung setzt Einsatz von Schockgranaten aus
-
Drohnenangriff auf Schiffe: Bulgarische Rettungskräfte stellen Suche nach Seeleuten ein
-
Möglicher Pest-Todesfall in Russland: USA und WHO fordern Aufklärung
-
Aufschwung im Baugewerbe - auch Industrieproduktion im August leicht im Plus
-
Reichinnek: Merz muss nach Wahl von AfD-Landtagspräsident für Konsequenzen sorgen
Maskenrichter von Weimar scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung
Mehr als vier Jahre nach dem sogenannten Maskenstreit von Weimar in der Coronapandemie ist der Fall abgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Verfassungsbeschwerde des wegen Rechtsbeugung verurteilten Amtsrichters nach Angaben vom Donnerstag für unzulässig. Er war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er im April 2021 an zwei Schulen der thüringischen Stadt Coronaschutzmaßnahmen gekippt und dabei sein Richteramt missbraucht hatte. (Az. 2 BvR 373/25)
Er war für diese Entscheidung gar nicht zuständig. Das Landgericht Erfurt stellte später fest, dass er zielgerichtet darauf hingearbeitet hatte, ein solches Verfahren zugewiesen zu bekommen. Unter anderem kontaktierte er schon im Vorfeld Sachverständige für Gutachten, die in seinem Sinn ausfallen würden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung im November 2024.
Dagegen wandte sich der Amtsrichter an das Verfassungsgericht, hatte dort aber nun keinen Erfolg. Er habe nicht schlüssig aufgezeigt, dass seine Grundrechte durch das Urteil des Bundesgerichtshofs verletzt worden seien.
O.Johnson--AMWN