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Warken plant schärfere Regeln für Abgabe von medizinischem Cannabis
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant strengere Regeln für die Abgabe von medizinischem Cannabis. Dies geht aus einem Gesetzentwurf "zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes" hervor, der der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. Demnach soll Cannabis künftig "nur nach einem persönlichen Kontakt" zwischen Arzt und Patient in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden dürfen. Für Folgeverschreibungen muss es innerhalb der letzten vier Quartale ebenfalls einen solchen direkten Kontakt geben haben.
"Damit wird eine Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde ausgeschlossen", heißt es im Gesetzentwurf. Bislang konnte Cannabis relativ einfach auf entsprechenden Plattform per Online-Rezept bezogen werden. Dies will Warken mit den geplanten Änderungen unterbinden.
Medizinisches Cannabis soll zudem künftig nicht mehr versendet werden dürfen, sondern nur noch vor Ort in Apotheken erhältlich sein. Wegen der mit medizinischem Cannabis verbundenen Besonderheiten bestünden "umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten", heißt es dazu im Entwurf. Diesen müsse bei einer Beratung in der Apotheke nachgekommen werden.
Warken hatte bereits bei Amtsübernahme im Mai erklärt, die leicht zugängliche Online-Verschreibung von Cannabis einschränken zu wollen. Sie begründete dies mit einem stark angestiegenen Verbrauch.
Darauf wird auch im Gesetzentwurf verwiesen: Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024 seien die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken "über das zu erwartende Maß hinaus" angestiegen. Nach den Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte stieg demnach der Import vom ersten Halbjahr zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent.
Verordnungen von medizinischem Cannabis zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung seien im gleichen Zeitraum aber nun um neun Prozent gestiegen. Das Gesundheitsministerium führt dies auf eine zunehmenden Anzahl an Privatrezepten von Selbstzahlern und den Bezug über Online-Plattformen zurück.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte den Gesetzentwurf bereits "ausdrücklich". "Arzneimittel sind keine handelsüblichen Konsumgüter und gehören nicht auf rein kommerziell ausgerichtete Handelsplattformen", erklärte ABDA-Präsident Thomas Preis. Eine pharmazeutisch fundierte Beratung zu Cannabis sollte "mit Blick auf das hohe Suchtrisiko und Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen durch die Apotheke vor Ort stattfinden".
X.Karnes--AMWN