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Pharmaunternehmen scheitern mit Beschwerden gegen Regulierung von Medikamentenpreisen
Pharmaunternehmen sind vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos gegen Maßnahmen vorgegangen, mit denen die frühere Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stabilisieren wollte. Dabei ging es unter anderem um einen vorübergehend höheren Rabatt auf Medikamente und das Einfrieren von Preisen für bestimmte Präparate, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe ausführte. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt. (Az. 1 BvR 1507/23 und 1 BvR 2197/23)
Der sogenannte Herstellerabschlag im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hatte für das Jahr 2023 gegolten. Das bereits geltende Preismoratorium wurde bis Ende 2026 verlängert. Das Gericht erklärte diese Maßnahmen nun für angemessen. Bei Abwägung des Eingriffs in die Berufsfreiheit der Pharmaunternehmen mit dem Ziel der finanziellen Stabilisierung der Krankenkassen für das Gemeinwohl wiege letzteres schwerer.
X.Karnes--AMWN