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Straßburger Gericht verurteilt Polen wegen Festnahme von Journalistin
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen wegen der Festnahme einer Journalistin während einer Demonstration im Jahr 2017 verurteilt. Polen habe gegen das Recht der Frau auf Freiheit und Sicherheit unter der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, erklärte das Gericht in Straßburg am Donnerstag. Es verurteilte Polen zur Zahlung von 3000 Euro Schadensersatz an die Journalistin.
Im Juni 2017 hatte eine von der damals regierenden rechtsnationalistischen PiS-Partei organisierte Gedenkfeier für den bei einem Flugzeugabsturz getöteten ehemaligen Präsidenten Lech Kaczynski stattgefunden. Die 1958 geborene Journalistin Ewa Anna Siedlecka nahm an einer nicht genehmigten Demonstration gegen die Regierung am Rande der Gedenkfeier teil.
Mit ihrer Teilnahme wollte Siedlecka nach eigenen Angaben ihren Widerstand gegen ein zuvor verabschiedetes Gesetz zur Einschränkung öffentlicher Versammlungen zum Ausdruck bringen, das die Opposition als antidemokratisch kritisierte. Siedlecka wurde von der Polizei festgenommen und zwei Stunden festgehalten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betonte, die Regierung habe nicht belegen können, dass die Dauer der Festnahme nötig gewesen sei, um die Identität der Frau zu prüfen. Die Behörden hätten keine Erklärung dafür abgegeben, warum "alle Teilnehmer der Gegendemonstration nach der Überprüfung ihrer Ausweise nicht freigelassen wurden, sondern bis zum Ende der Versammlung zusammen gehalten wurden", erklärte das Gericht.
F.Bennett--AMWN