-
Belgischer Astrophysiker Francis Halzen erhält Physik-Nobelpreis
-
Drohnenangriff auf zwei Handelsschiffe im Schwarzen Meer vor Bulgarien
-
Präsidentschaftswahl in Frankreich: Le Pen will 140 Milliarden Euro bis 2030 einsparen
-
Olympia 2036: Sechs Rivalen für München
-
Erster Titel seit Februar: Alcaraz jubelt wieder in Tokio
-
Abgeordneter Rausch in Sachsen-Anhalt bundesweit erster AfD-Landtagspräsident
-
Germanwings-Katastrophe: Angehörige scheitern mit neuer Klage in Braunschweig
-
Neuer Datenschutzbeauftragter sieht sich als "unabhängiger Wächter"
-
Buchhandel wirft Kulturstaatsminister Weimer Untätigkeit bei KI vor
-
Bundesregierung kürzt internationale Klimafinanzierung - Oxfam spricht von "Wortbruch"
-
Institut: Bevölkerung dürfte in kommenden Jahren schrumpfen - besonders im Osten
-
Sachsen-Anhalt: Alterspräsidentin von Angern mahnt politische Verantwortung an
-
Trump weitet Zugang zu steuerfreiem Diesel aus
-
Physik-Nobelpreis geht an belgischen Astrophysiker Francis Halzen
-
Bundesverkehrsministerium legt erstmals detaillierten Plan für Bahn-Bauvorhaben vor
-
Fernsehkoch Jamie Oliver verweigerte Oasis-Sänger Liam Gallagher Schinkensandwich
-
Bis 2031: Länderspiele der DFB-Frauen bei ARD und ZDF
-
Wadephul: Klimawandel verschärft Krisen und Konlikte weltweit
-
US-Amokläufer von Fort Hood soll durch Erschießungskommando hingerichtet werden
-
Sinner muss Saison beenden - Zverev vor Sprung an die Spitze
-
Russische Behörde dementiert Sicherheitsmaßnahmen nach angeblichem Pestfall
-
Haushaltslage in Frankreich und politische Unsicherheit setzen Euro unter Druck
-
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning und Büroleiter festgenommen
-
Schüler und Gewerkschaftsvertreter blockieren erneut Schulen in Frankreich
-
Konstituierende Landtagssitzung in Sachsen-Anhalt begonnen
-
Sinner muss Saison beenden - Weg für Zverev an die Spitze frei
-
Früherer BND-Chef Hanning unter Spionageverdacht festgenommen
-
Umfrage: Deutliche Mehrheit befürwortet KI-Einsatz auf Ämtern
-
Preisabstand zwischen neuen E-Autos und Verbrennern laut Auswertung geschrumpft
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Politiker Rausch schließt Neuwahl nicht aus
-
Umwelthilfe: Vier von fünf Bussen in deutschen Großstädten fahren noch mit Diesel
-
ALEX BODI TREIBT EXPANSION VORAN: ALIX-LASERS-SHOWROOM IN BUKAREST GEPLANT
-
Mehr als zwei Drittel der Studienanfänger bleiben im eigenen Bundesland
-
Industrieaufträge im August eingebrochen - Dreimonatsbilanz aber noch positiv
-
Industrie warnt vor AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Tödlicher Unfall in Hessen: 65-Jähriger auf Autobahn überfahren
-
US-Zwischenwahlen: Trump will Wahlspots für sich aus eigener Tasche bezahlen
-
NFL: Falcons bezwingen die Saints
-
AXA-Umfrage: Knappe Hälfte psychisch Erkrankter sucht Hilfe bei KI
-
Angriffe der Huthi-Miliz: Türkei und Pakistan entsenden Truppen nach Saudi-Arabien
-
Wadephul betont Bedeutung von Klimaschutz für die Sicherheit
-
Zwei Tore, eine Vorlage: Stützle gewinnt deutsches NHL-Duell
-
"Anders gestrickt": Tuchel beeindruckt von Kane
-
Als "Messi-Fan": Tresoldi schläft in Ronaldos Zimmer
-
Wichtige Delegierte der COP31-Vorverhandlungen zu Besuch in Pazifikstaat Tuvalu eingetroffen
-
Keine DFB-Stimme für Infantino: "Müssen ihn vom Platz stellen"
-
Schülerproteste in Frankreich: Weiterer Aktionstag erwartet
-
Wadephul hält Rede bei Klima- und Sicherheitskonferenz in Berlin
-
Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag wählt in erster Sitzung Präsidenten
-
Nach deutschem Erfolg in der Medizin: Nobelpreis für Physik wird verkündet
EuGH: Grundbedürfnis von Asylbewerbern muss auch bei Überlastung erfüllt werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Rechte von Asylbewerbern auch für den Fall einer Überlastung des aufnehmenden Staats gestärkt. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hielten die Richter Irland vor, zwei Asylbewerbern zu Unrecht Unterkunft und ausreichende materielle Leistungen verweigert zu haben. aus Sicht des EuGH begründete die von Irland angegebene Überlastung durch eine hohe Anzahl an Flüchtlingen aus der Ukraine keine Ausnahme.
Geklagt hatten ein afghanischer und ein indischer Flüchtling, die mehrere Wochen lang unter prekären Bedingungen in Irland leben mussten, weil ihnen dort die Mindestleistungen für Asylbewerber verweigert wurde. Die Männer bekamen jeweils lediglich einen Gutschein über 25 Euro. Sie mussten in der Folge auf der Straße oder in Obdachlosenunterkünften leben, hatten nach eigenen Angaben nicht genug zu essen und konnten ihre Hygiene nicht pflegen.
Die irischen Behörden beriefen sich auf einen Fall höherer Gewalt, da wegen der vielen ukrainischen Flüchtlinge alle Unterbringungskapazitäten erschöpft gewesen seien. Dies wies der EuGH als unzulässige Auslegung der entsprechenden Richtlinien zurück.
Irland habe seinen Spielraum beim geltenden Recht überschritten, entschied der Gerichtshof. Auch bei einer Überlastung sehe das EU-Recht vor, dass die Mitgliedsstaaten die Mindestbedürfnisse der Asylbewerber erfüllen müssen. Irland hätte demnach die beiden Flüchtlinge auch anderweitig unterbringen oder ihnen mit Geld und Gutscheinen eine Unterbringung ermöglichen können.
O.Karlsson--AMWN