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Urteil gegen früheren Oberbürgermeister von Halle rechtskräftig
Mehr als ein Jahr nach der Verurteilung des ehemaligen Oberbürgermeisters von Halle wegen uneidlicher Falschaussage ist das Urteil gegen Bernd Wiegand (parteilos) rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die gegen das Urteil eingelegte Revsion des früheren Politikers, wie das Landgericht Halle am Dienstag mitteilte. Das Landgeicht hatte Wiegand im April 2024 wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro verurteilt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er im Oktober 2020 in einem Zivilprozess als Zeuge bewusst falsch aussagte. In dem Prozess ging es um die Abberufung des Geschäftsführers einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft. Der damalige Oberbürgermeister gab wahrheitswidrig an, dass er mit dem Mann vereinbart habe, eine beurlaubte Angestellte weiter zu beschäftigen.
Gegen Wiegand wurde in der Vergangenheit ein Disziplinarverfahren geführt wegen Verstoßes der in der Coronaverordnung vorgesehenen Impfreihenfolge. Ein Strafverfahren wegen der sogenannten Impfaffäre blieb ihm aber erspart, ohne Erfolg ging er gerichtlich gegen seine Suspendierung vor.
Wiegand war 2012 zum Oberbürgermeister von Halle gewählt worden. Im Oktober 2019 wurde der Diplomverwaltungswirt wiedergewählt und 2021 vorläufig seines Amts enthoben. Inzwischen ist er offiziell im Ruhestand. Seine Amtszeit wäre ursprünglich noch bis Oktober 2026 gelaufen. Im Februar 2025 wurde der parteilose Kandidat Alexander Vogt zum neuen Oberbürgermeister gewählt.
F.Dubois--AMWN