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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Beschwerden gegen Staatstrojaner
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Donnerstag eine Entscheidung zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner verkünden (9.30 Uhr). Bei dem zu erwartenden Beschluss geht es um eine Verfassungsbeschwerde, die der Verein Digitalcourage eingelegt hat. Unterstützt wird die Beschwerde von Journalisten, Rechtsanwälten und Künstlern.
Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich auf die 2017 in die Strafprozessordnung aufgenommene Möglichkeit zum Einsatz von Trojanern zur heimlichen Überwachung von Computern und Handys beim Verdacht auf schwere Straftaten. Die klagenden Journalisten fürchten, dass bei ihnen Überwachungssoftware installiert wird, wenn sie beruflich Kontakt mit Beschuldigten haben. In einer ähnlichen zweiten Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage geht es um das novellierte Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen.
Th.Berger--AMWN