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Bayern: Prozess gegen AfD-Landtagsabgeordneten Halemba beginnt im Januar
Der unter anderem wegen Volksverhetzung und Geldwäsche angeklagte bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba muss sich ab 7. Januar vor dem Amtsgericht in Würzburg veranworten. Das Gericht eröffnete nach eigenen Angaben vom Donnerstag das Hauptverfahren und ließ die im Mai vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft gegen den 24-jährigen Politiker erhobene Anklage weitgehend zu.
Nur den Anklagevorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schloss das Gericht aus. Der Anklagepunkt bezog sich auf ein von Halemba früher in seinem Zimmer in einer Studentenverbindung in Würzburg aufgehängten Ausdruck eines Befehls der nationalsozialistischen SS. Laut Gericht greifen die einschlägigen strafrechtlichen Voraussetzungen nicht, da der Befehl in einem Privatzimmer hing und nicht öffentlich verwendet wurde.
Veranworten muss sich Halemba der Gerichtsentscheidung zufolge allerdings wegen Volksverhetzung, weil er bei seiner Geburtstagsfeier ein Lied einer als kriminelle Vereinigung eingestuften rechtsextremistischen Band abgespielt haben soll. Dazu kommen Vorwürfe der Geldwäsche, der versuchten Nötigung und der Sachbeschädigung. Laut Anklage soll der Abgeordnete Geld aus Betrugstaten von Dritten gegen Provision weitergeleitet sowie einen Anwalt bedrängt haben.
Das Hauptverfahren findet demnach vor einem Jugendschöffengericht statt, da Halemba im fraglichen Tatzeitraum teils erst 20 Jahre alt war und damit als Heranwachsender galt. Laut Gericht sind noch Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden des zuständigen Jugendschöffengerichts anhängig, über die noch nicht entschieden wurde. Die Zulassung der Anklage erfolgte durch dessen geschäftsplanmäßige Vertreterin. Angesetzt wurden acht Verhandlungstermine.
Halemba zog nach der Landtagswahl in Oktober 2023 in den bayerischen Landtag ein. Er ist Mitglied im Eingabenausschuss des Parlaments, nach Angaben der AfD-Fraktion ist er zudem deren Fachsprecher für Themen rund ums Ehrenamt. Für die staatsanwaltlichen Ermittlung hob der Landtag Halembas Immunität auf.
Zwischenzeitlich strebte die AfD einen Parteiausschluss des Abgeordneten an, gegen den es auch parteiinterne Vorwürfe um die nicht satzungskonforme Aufnahme von Neumitgliedern gab. Im September vergangenen Jahres endete das Verfahren mit einer Art Vergleich. Halemba durfte in der AfD bleiben, wurde aber mit einer eineinhalbjährigen Ämtersperre belegt und musste Parteiposten räumen.
O.Norris--AMWN