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Tod von Journalisten: Französische Justiz stellt Haftbefehl gegen Assd aus
Wegen des gewaltsamen Todes von zwei Journalisten bei einem Bombenangriff auf ein Pressezentrum in Syrien 2012 hat die französische Justiz einen internationalen Haftbefehl gegen den damaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad ausgestellt. Die 56 Jahre alte US-Reporterin Marie Colvin und der 28 Jahre alte französische Fotograf Rémi Ochlik waren bei dem Angriff ums Leben gekommen. Zwei weitere Journalisten aus Frankreich und Großbritannien und ein syrischer Dolmetscher wurden verletzt.
Neben Assad werden sechs weitere hochrangigen Vertreter der damaligen syrischen Regierung per Haftbefehl gesucht. Die französische Justiz hatte bereits 2023 wegen eines Giftgasangriffs in Syrien im Jahr 2013 einen ersten Haftbefehl gegen Assad ausgestellt. Ein Berufungsgericht hatte diesen im Juli unter Verweis auf die Immunität des damaligen Staatschefs kassiert. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin erneut Haftbefehl. Sie betonte, dass Assad zu dem Zeitpunkt bereits die Kontrolle über sein Land verloren hatte.
Die französische Justiz hatte zudem in Januar wegen der Bombardierung von Wohngebieten im syrischen Deraa 2017 einen weiteren Haftbefehl gegen Assad beantragt.
Nach seinem Sturz im Dezember vergangenen Jahres war Assad nach Russland geflohen. Ein Prozess gegen ihn ist in Frankreich auch in Abwesenheit möglich. Der Internationale Strafgerichtshof ist für in Syrien begangene Verbrechen nicht zuständig, da Syrien keine Vertragsstaat ist.
D.Cunningha--AMWN