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Wahlprüfungsausschuss will teilweise Wiederholung von Bundestagswahl in Berlin
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags will einem Medienbericht zufolge empfehlen, die Bundestagswahl in rund 400 Berliner Wahlbezirken wiederholen zu lassen. Wie das Magazin "Spiegel" am späten Donnerstag unter Berufung auf den Obmann des Wahlprüfungsausschusses Johannes Fechner (SPD) berichtete, einigten sich die Ampelfraktionen auf eine entsprechende Beschlussempfehlung.
Laut dieser soll die Bundestagswahl in rund 400 Wahlbezirken in allen zwölf Berliner Wahlkreisen wiederholt werden. Grund sind Fechner zufolge "gravierende Wahlfehler". Das Wahlrecht sei die zentrale Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger. "Daher müssen Wahlfehler dieses Ausmaßes durch Neuwahlen korrigiert werden", sagte Fechner, der zugleich Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion ist, dem "Spiegel".
Über die Beschlussempfehlung soll der Bundestag dem Bericht zufolge im Oktober entscheiden. Auch Hinweise des Berliner Verfassungsgerichts, welches im September tagt, sollen demnach berücksichtigt werden.
Für den Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), reicht der Vorschlag der Regierungskoalition hingegen nicht aus. Der Bundeswahlleiter habe nachvollziehbar dargelegt, dass in den sechs am stärksten betroffenen Wahlkreisen und damit in über 1200 Wahlbezirken komplett neu gewählt werden müsse. "Dem schließen wir uns an", sagte Frei den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
Die Ampelfraktionen hätten sich vor allem von der Sorge leiten lassen, im Fall größerer Neuwahlen Mandate zu verlieren. Solche politischen Erwägungen dürften aber keine Rolle spielen, kritisierte der CDU-Politiker. Es gehe nicht nur um eine saubere juristische Aufbereitung, sondern "um nicht weniger als die Glaubwürdigkeit der Demokratie und der staatlichen Institutionen".
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 hatte es in der Hauptstadt zahlreiche Pannen gegeben - etwa fehlende Stimmzettel, lange Warteschlangen oder zwischenzeitlich geschlossene Wahllokale. Beim Berliner Landesverfassungsgericht und beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gingen deshalb zahlreiche Einsprüche gegen das Wahlergebnis ein.
Die Berliner Senatsinnenverwaltung setzte zur Aufarbeitung der Wahlpannen eine Expertenkommission ein. Diese übergab am Mittwoch ihren Abschlussbericht, in dem sie unter anderem eine unzureichende logistische Planung von Wahllokalen und -kabinen kritisierte. Das Gremium machte zudem Vorschläge für einen besseren Ablauf künftiger Wahlen und Abstimmungen.
Th.Berger--AMWN