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Schadenersatzklage gegen EU-Organe in Zusammenhang mit Kosovokrieg scheitert
Eine Schadenersatzklage von Angehörigen von im Kosovokrieg vermissten oder getöteten Menschen gegen Organe der Europäischen Union ist vor dem EU-Gericht in Luxemburg gescheitert. Für die geltend gemachten Verstöße sei nur die europäische Justiz- und Polizeimission Eulex Kosovo verantwortlich, nicht aber der Rat der EU, die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst, erklärte das Gericht am Freitag. (Az. T-771/20)
Der Konflikt zwischen der Kosovarischen Befreiungsarmee UCK und der serbischen Armee begann 1998 und endete im Juni 1999 nach dem Eingreifen von Nato-Truppen und dem anschließenden Rückzug der Serben aus dem Kosovo. Im Februar 2008 erklärte der Kosovo seine Unabhängigkeit. Ebenfalls 2008 richtete die EU die Mission Eulex ein, die Verbrechen und das Verschwinden von Menschen in diesem Krieg untersuchen soll.
Eine Überwachungskommission prüft ihrerseits, ob Eulex selbst Menschenrechte verletzt hat. Die beiden Klägerinnen reichten ursprünglich dort Beschwerden ein. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass mehrere Grundrechte verletzt worden seien. Die Angehörigen klagten auf Schadenersatz.
2021 erklärte sich das EU-Gericht für nicht zuständig. Die Klägerinnen wandten sich an den Europäischen Gerichtshof als nächsthöhere Instanz. Dieser verwies den Fall noch einmal an das Gericht zurück, wo die Klage aber nun keinen Erfolg hatte.
T.Ward--AMWN