-
Artemis-2-Astronauten stellen Entfernungsrekord von der Erde auf
-
Trump: USA könnten "ganzen" Iran "in einer Nacht" auslöschen
-
Iran-Krieg: Trump nennt Waffenruhe-Vorschlag "wichtigen Schritt"
-
Ex-Gouverneur von Kursk wegen Korruptionsvorwürfen zu Straflager verurteilt
-
Trump nennt Waffenruhe-Vorschlag "wichtigen Schritt"
-
Frühes Altmaier-Aus beim Masters in Monte Carlo
-
Baskenland-Rundfahrt: Lipowitz zum Auftakt starker Sechster
-
SPD-Parlamentsgeschäftsführer kritisiert "irrlichternden" US-Präsidenten
-
Bayern-Frauen spazieren erneut ins Pokalfinale
-
Weißes Haus prüft im Iran-Krieg 45-tägige Waffenruhe
-
Spritpreise steigen über Ostern weiter - Entlastungen gefordert
-
Israel greift größten Petrochemie-Komplex im Iran an
-
Dieselpreis steigt am Ostersonntag auf neues Allzeithoch im Tagesschnitt
-
Mindestens 15 Tote bei israelischen Angriffen in Libanon
-
Friedensbewegung: Mehrere zehntausend Menschen demonstrieren bei Ostermärschen
-
Wal vor der Ostseeküste lebt noch - Rettung aber sehr unwahrscheinlich
-
EU-Ratspräsident zu Iran-Krieg: Angriffe auf zivile Ziele sind "illegal"
-
Lys verletzt: Schwieriges Beltz-Debüt im Billie Jean King Cup
-
Geheimdienstchef der Revolutionsgarden getötet - Trump droht und verlängert Ultimatum
-
Krankenkassenreform: Kassen und Ärzte streiten über Vergütung
-
Butcha: Als die russischen Mörder kamen...
-
Irans Revolutionsgarden schließen vollständige Öffnung der Straße von Hormus aus
-
Vier Tote nach direktem Einschlag von iranischer Rakete in Wohnhaus in Haifa
-
Bayern-Training mit Kane
-
Kurz vor Wahl in Ungarn: Sprengstofffund in Serbien bei Pipeline ins Nachbarland
-
Baden-Württembergs FDP-Chef fordert Debatte über neuen Parteinamen
-
Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen schürt Debatte um Wehrpflicht
-
Russland überzieht Ukraine mit neuen heftigen Angriffen
-
Terrorstaat Iran ohne Recht auf Existenz
-
Artemis-2-Mission in entscheidender Phase vor Mond-Umrundung
-
Ostermärsche: Friedensdemos in rund 120 Städten
-
Freude bei Wolfsburg, Tränen bei Popp: "Mussten das klarmachen"
-
Zwei Tote nach direktem Einschlag von iranischer Rakete in Wohnhaus in Haifa
-
Mindestens 15 Tote bei israelischen Angriffen im Libanon
-
NBA: Starkes Comeback von Curry
-
Kapitän Silva verlässt City zum Saisonende
-
"Superstar-Moment": Stützle mit Traumtor bei Senators-Sieg
-
Eindringen von Drohne in Nordkorea: Seoul bestätigt Beteiligung von Regierungsbeamten
-
Punktgewinn bei Wagner-Debüt: "Wird uns viel Kraft geben"
-
NBA: Nächster Sieg für Orlando und Wagner
-
Igel-Schutz: Städtetag fordert bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter
-
Pogacar vor Paris-Roubaix: "Druck niedrig wie der Reifendruck"
-
Vasilj: Nach WM-Quali "voller Fokus" auf Klassenerhalt
-
"Keinen Bock mehr": Pietta kritisiert Münchner hart
-
Die Sport-Höhepunkte am Ostermontag, 6. April
-
Kassenärzte-Chef Gassen warnt bei Kürzungen vor deutlich längeren Wartezeiten
-
Großbritannien: Widerstand gegen geplanten Festival-Auftritt von Kanye West
-
Nathaniel T. Bradley, CEO von Datavault AI, hält auf der CONV3RGENCE London und der AssetRush × Zurich 2026 wegweisende Keynotes zur bahnbrechenden RWA-Tokenisierung
-
EVP-Chef Weber stellt Vetorecht in der EU infrage
-
Energie sparen im Alltag oder pure Abzocke?
Drogenhändler scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung von Anom-Daten
Ausgewertete Daten von Kryptohandys sind Beweise: Ein wegen Drogenhandels verurteilter Mann ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos gegen seine Verurteilung vorgegangen. Dass in seinem Prozess Chats der von der US-Bundespolizei FBI infiltrierten Kommunikationsplattform Anom ausgewertet wurden, sah Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch hier nicht als Problem. Auf Grundlage der Angaben des Verurteilten gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (Az. 2 BvR 625/25)
Der Mann war wegen Drogenhandels vom Landgericht Mannheim zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen zog er vor den Bundesgerichtshof, der die Strafe aufhob. Das lag aber nicht an den Anom-Daten, sondern an der neuen Rechtslage zu Cannabis. Das Landgericht muss über die Strafe für den Mann darum neu verhandeln.
Er wandte sich an das Verfassungsgericht und machte geltend, dass seine Grundrechte verletzt worden seien, vor allem das Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren. Sowohl das Landgericht als auch der Bundesgerichtshof hätten die Auswertung der Anom-Daten nicht ausreichend überprüft.
Das habe er aber nicht schlüssig erklärt, entschied das Verfassungsgericht. Es sei bekannt, dass die Software auf den Anom-Geräten auf Veranlassung des FBI mit einer Funktion versehen worden war, die dafür sorgte, dass von jeder Nachricht eine verschlüsselte Kopie an einen sogenannten iBot-Server gesandt wurde.
Das FBI habe sie zunächst entschlüsselt, dann wieder verschlüsselt auf das Speichermedium geschrieben und schließlich an den Transferserver weitergeleitet. Es sei auch bekannt, dass ein EU-Staat auf Grundlage eines Abkommens mit den USA den iBot-Server zur Verfügung gestellt habe. Es komme nicht darauf an, dass nicht bekannt wurde, um welchen EU-Staat es sich handelte.
Ebenso wenig sei es notwendig, die entsprechenden Gerichtsbeschlüsse dieses Landes zu kennen, erklärte Karlsruhe. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz.
Das Gericht wies darauf hin, dass es auch unabhängig von dieser Verfassungsbeschwerde bislang keine Erkenntnisse über die Anom-Daten habe, die darauf hindeuteten, dass sie nicht als Beweise verwertet werden dürften. Die Beschwerde des Drogenhändlers wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit Hilfe der Ausforschungsstrategie war Ermittlern in mehreren Ländern 2021 ein Schlag gegen die organisierte Kriminalität gelungen. Das FBI hatte die Kryptohandys selbst in Umlauf gebracht und dann überwacht. FBI und Ermittlungsbehörden in anderen Ländern lasen rund 20 Millionen Anom-Botschaften mit.
Im Rahmen der "Operation Trojanerschild" verfolgten Ermittler in 16 Ländern, wie Mitglieder der Mafia, asiatischer Verbrechersyndikate oder krimineller Motorradbanden Drogengeschäfte, Geldwäsche und sogar Bandenmorde über die Plattform planten.
P.Mathewson--AMWN