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Babys im Bundestag: Klöckner will Abgeordneten mit Kind helfen
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat konkrete Vorschläge vorgelegt, mit denen sie Abgeordneten die Vereinbarkeit "von Mandat und Baby" erleichtern will. Dies sei ihr als Präsidentin des Deutschen Bundestags "ein wichtiges Anliegen", hieß es in einem Schreiben Klöckners, das den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgabe) vorlag.
Die CDU-Politikerin sprach sich gegen "überlange" Plenumssitzungen bis in die späten Abendstunden aus. "Feste Sitzungsenden sind eine wesentliche Voraussetzung, um mandatsbezogene und familiäre Verpflichtungen miteinander verbinden zu können."
In dem Schreiben an den Vorsitzenden des Geschäftsordnungsausschusses im Bundestag, Macit Karaahmetoglu (SPD), kritisierte die Bundestagspräsidentin zudem direkt hintereinanderliegende Sitzungswochen: "Die teils sehr große räumliche Entfernung der Wahlkreise von Berlin stellt für Eltern mit Mandat und ihre Kinder ein sehr großes Problem – nicht selten eine Belastung – dar." Gerade in Doppelsitzungswochen bleibe an den Wochenenden bei der Familie kaum mehr Zeit als für ein kurzes "Hallo", bevor es wieder in die Hauptstadt gehe. Es sei daher hilfreich, wenn es zu "einer sinnvollen Entzerrung der Sitzungswochen" komme.
Klöckner forderte zudem, dass namentliche Abstimmungen nicht mehr "bis zur sprichwörtlich letzten Minute beantragt werden können", sondern nur mit angemessener Frist. Für Sachabstimmungen schlug die Parlamentschefin "Abstimmungsfenster" vor, in denen die Stimme abgegeben werden kann. "Die Teilnahme an Abstimmungen erfordert durchgängig physische Präsenz, was für Kolleginnen und Kollegen in den ersten Lebensmonaten ihrer Kinder eine erhebliche Herausforderung darstellt", begründete Klöckner dies.
Die Bundestagspräsidentin kritisierte zudem, dass es in vielen Ausschüssen noch Vorbehalte gegen hybride Sitzungen gebe. Die Betreuung von Babys und Kleinkindern könne aber ein Grund sein, an Sitzungen nicht in Präsenz teilzunehmen. "Soweit keine Geheimschutzbelange entgegenstehen, sollte deshalb im ersten Lebensjahr eines Kindes ein Anspruch auf Zuschaltung bestehen und nicht eine fakultative Entscheidung der Ausschüsse", forderte Klöckner.
Die CDU-Politikerin bemängelte, dass Mütter im Bundestag nach einer Geburt zwar Mutterschutz erhalten, Eltern unter den Parlamentariern aber nicht wie Arbeitnehmern Elternzeit zusteht. "Für Mütter sieht das Abgeordnetengesetz ein Mindestmaß an Schutz vor, für Väter besteht derzeit nicht einmal am Tag der Geburt eine Entschuldigungsmöglichkeit", schrieb Klöckner. Diese Regelung sei nicht mehr zeitgemäß und kein gutes Signal. "Die ersten Monate nach der Geburt eines Kindes sind eine sehr besondere, klar von anderen Lebensphasen abgrenzbare Zeit."
F.Bennett--AMWN