-
Wimbledon: Muchova nach Nervenkrimi erste Finalistin
-
Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt
-
An Mourinhos Seite: Khedira wird Co-Trainer bei Real
-
Monopolkommission kritisiert "Labyrinth" bei Stromhilfen - und sieht KI-Defizite
-
Staat zahlt künftig automatisch: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld
-
13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen
-
Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
-
"Wir liefern": Merz verteidigt Reformpolitik - Opposition wirft ihm Scheitern vor
-
Iran: Abschluss der Trauerfeierlichkeiten für Chamenei in Maschhad
-
Krawietz/Pütz verpassen Wimbledonfinale
-
Ein Revolver und sechs Patronen: Erdogans ungewöhnliches Geschenk beim Nato-Gipfel
-
USA billigen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland
-
Empfehlung für Basisimpfung gegen Coronavirus fällt weg - Auffrischung ab 75 Jahren
-
Betriebsrat und IG Metall machen mobil gegen drastische Sparpläne bei Volkswagen
-
Bundestags-Gutachten sieht hohe Kostenrisiken für Verbraucher durch Grüngasquote
-
Tübinger Oberbürgermeister Palmer wird Berater für Staatsmodernisierung in Baden-Württemberg
-
USA setzen Angriffswelle auf Iran fort - Teheran attackiert Ziele in der Golfregion
-
Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet
-
Abbas setzt Parlamentswahl in Palästinensergebieten für den 28. November an
-
VW-Betriebsrat fordert vom Vorstand "ganzheitlichen Zukunftsplan"
-
Reaktor in südfranzösischem Akw Golfech wegen hoher Flusstemperaturen abgeschaltet
-
USA stimmen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zu
-
Grünes Licht aus Karlsruhe: Bundestag kann über Gesundheitsreform entscheiden
-
Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht
-
Altes Heizungsgesetz wird abgeschafft - Heizungsförderung sinkt
-
Burnham zunächst weiter einziger Kandidat für Starmer-Nachfolge in Großbritannien
-
Bafög-Erhöhung kommt - aber erst später
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Stopp von Kassenreform und Heizungsgesetz
-
Brand auf Nordseeinsel: Vogelwart als einziger Bewohner von Trischen gerettet
-
Die Königin der Rockballade: Britische Sängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Koalition einigt sich auf Bafög-Erhöhung
-
Bund und Länder gründen Zentrum für Safe Sports
-
Klopp: Keine Ablöse für Red Bull - Mertesacker soll kommen
-
Absatz bei Porsche im ersten Halbjahr um 16 Prozent zurückgegangen
-
EuGH: Tagebuch der Anne Frank darf auf Niederländisch in Internet stehen
-
Bargeld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro
-
SAP vermeidet EU-Wettbewerbsstrafe - Zusagen an EU-Kommission angenommen
-
Mehr Mieterschutz: Mieterbund begrüßt geplantes Gesetz - Kritik von Eigentümern
-
Britische Rocksängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Vergütung von Dax-Aufsichtsratschefs 2025 im Schnitt bei 465.000 Euro
-
Nach Fund von toten Neugeborenen in Berlin Jugendliche tatverdächtig
-
Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch aufgelöst
-
Zehn Jahre Haft für tödliche Attacke auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz
-
Grüne werfen Merz soziale Kälte und Versagen in Klimakrise vor
-
Schriftstellerin Christine Wunnicke erhält in diesem Jahr Georg-Büchner-Preis
-
Erdogan verteilt bei Nato-Gipfel Revolver als Gastgebergeschenk
-
Aktionstag der IG Metall gegen Sparpläne bei Volkswagen hat begonnen
-
Junge Union fordert sofortigen Rückzug Wegners von Spitzenkandidatur in Berlin
-
EuGH: Deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung gilt nicht als staatliche Beihilfe
-
Hitzewelle in Deutschland: RKI schätzt mindestens 5100 hitzebedingte Todesfälle
Urteil: Fahrer von Minister hat keinen Anspruch auf Tagegeld für Dienstreisen
Einem ehemaligem Dienstwagenfahrer eines Ministers steht laut einer Entscheidung des niedersächsischen Landesarbeitsgerichts kein Tagegeld für reisebedingte Mehraufwendungen zu. Es lägen keine Dienstreisen im Sinn der tariflichen Bestimmungen vor, weil dessen Reisetätigkeit ein Dienstgeschäft dargestellt habe, entschied das Gericht in Hannover am Donnerstag. Die Richter bestätigten damit ein Urteil der Vorinstanz. (Az. 5 SLa 251/25)
Schon das Verwaltungsgericht hatte betont, dass Reisen für persönliche Fahrer von Landesministern die Haupttätigkeit darstellten und deshalb nicht als Dienstreisen zu qualifizieren seien. Das Landesarbeitsgericht unterstrich dies. Aus den Tarifbestimmungen des öffentlichen Diensts lasse sich generell kein Anspruch des Beamten auf Tagegeld herleiten.
Die Frage, ob das Land Niedersachsen anderen Dienstwagenfahrern wegen "einer gegebenenfalls unrichtigen Anwendung tariflicher Regelungen" Tagegeld zahle, sei irrelevant. Das Land habe lediglich die Normen des Tarifvertrags angewandt, betonte das Gericht.
Auch us einer etwaigen abweichenden Handhabung in anderen Fällen könne der Mann daher keine Ansprüche ableiten. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht allerdings die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.
G.Stevens--AMWN