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Eigenbedarf: Bundeswehr stoppt Umwandlung von Militär-Immobilien für Zivilnutzung
Die Bundeswehr hat die vor mehr als 30 Jahren begonnene Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften für zivile Zwecke ausgesetzt. Das Bundesverteidigungsministerium begründete das Moratorium am Montag mit der geplanten Vergrößerung der Streitkräfte, die auch einen erhöhten Bedarf an Liegenschaften nach sich ziehe. Die zuletzt nicht mehr genutzten Militär-Liegenschaften seien "grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet", erklärte es.
"Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen", erklärte der für die Infrastruktur zuständige Staatssekretär Nils Hilmer. Der Aufwuchs der Bundeswehr sei aber "aufgrund der Bedrohungslage nicht nur im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung zwingend, sondern bietet auch strukturpolitisch Chancen für unsere Kommunen und Länder".
Der Umwandlungsstopp betrifft nach Ministeriumsangaben zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden. Hinzu kämen weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt und die nun - entgegen früherer Entscheidungen - nicht aus der Nutzung genommen würden. Dazu gehörten unter anderem der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck in Bayern und Teile des Flughafens Tegel in Berlin.
All diese Liegenschaften würden nun der so genannten "strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr" zugeführt, erklärte das Ministerium. Diese Reserve enthalte "grundsätzlich alle Liegenschaften, welche aufgrund militärischer Eignung von der Bundeswehr in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit genutzt werden" könnten. Mit der Liegenschaftsreserve sollten "im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr möglich werden", hieß es weiter.
Die Bundeswehr stimmt sich in der Angelegenheit nach Ministeriumsangaben mit allen betroffenen Ländern und Kommunen ab. "Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen", erklärte Staatssekretär Hilmer. In Fällen mit "besonders dringendem Konversionsinteresse" würden bereits Gespräche mit Ländern, Städten und Gemeinden geführt, um Lösungen zu prüfen, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die kommunalen Interessen berücksichtigen, erklärte das Ministerium.
Der Prozess der Umwandlung von Bundeswehr-Liegenschaften für eine zivile Nutzung hatte in den frühen 1990er Jahren begonnen, als die Bundeswehr nach dem Ende des Kalten Kriegs stark verkleinert wurde. Er wurde dann in den 2010er Jahren nach Aussetzung der Wehrpflicht noch einmal fortgeführt.
M.Thompson--AMWN