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Klage gegen Frankreichs Justizminister nach Gefängnisbesuch bei Ex-Präsident Sarkozy
Nach seinem Gefängnisbesuch bei dem inhaftierten französischen Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy haben dutzende Anwälte Klage gegen Justizminister Gérald Darmanin eingereicht. In der am Freitag veröffentlichen Klageschrift wirft eine Gruppe von rund 30 Rechtsanwälten dem Minister Parteilichkeit vor. Darmanin hatte öffentlich seine "Trauer" über Sarkozys Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe wegen geplanter Korruption bekundet.
In einem Interview hatte der Minister gesagt, als früherer Mitarbeiter Sarkozys könne ihn "die Not dieses Mannes nicht gleichgültig lassen". Am Mittwoch vergangener Woche, einen Tag nach dessen Haftantritt, besuchte Darmanin seinen früheren politischen Mentor im Pariser Gefängnis Santé.
Die "öffentlichen Mitleidsbekundungen" des Justizministers und Hinweise auf persönliche Verbindungen seien "empörend", erklärten die Anwälte. Darmanin habe damit in einem Fall Position bezogen, in dem er als oberster Dienstherr des Gerichts ein Aufsichtsrecht habe. Der Minister vertrete in dem laufenden Fall persönliche Interessen, was seine Unparteilichkeit und Objektivität in Frage stelle und das Vertrauen in die Justiz schwächen könne.
Der Minister hatte seinen Gefängnisbesuch mit der Begründung verteidigt, es gehöre zu seiner "Wachsamkeitspflicht als Verwaltungschef", sich zu vergewissern, dass der frühere Präsident im Gefängnis sicher untergebracht sei. Die Unabhängigkeit der Richter werde dadurch nicht gefährdet, argumentierte er.
Kurz vor Haftantritt war Sarkozy noch von Staatschef Emmanuel Macron empfangen worden. Macron verteidigte dies nach öffentlicher Kritik als "normal". Bei Justizmitarbeitern löste auch die Tatsache Empörung aus, dass der ehemalige Präsident in der Haft weiterhin von Leibwächtern bewacht wird.
Sarkozy war im September im Zusammenhang mit einer Affäre um Wahlkampfgelder aus Libyen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass enge Mitarbeiter für ihn mit der libyschen Staatsführung verhandelten, um Geld für seinen Präsidentschaftswahlkampf 2007 zu erhalten. Wegen der besonderen Schwere der Tat ordnete das Gericht die sofortige Vollstreckung der Haftstrafe an.
Der Ex-Präsident hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Zudem beantragten seine Anwälte eine vorzeitige Haftentlassung.
F.Dubois--AMWN