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Nationaler Sicherheitsrat zu erster Sitzung zusammengetreten
Der neu eingerichtete Nationale Sicherheitsrat der Bundesregierung ist am Mittwoch zum ersten Mal zusammengetreten. In seiner konstituierenden Sitzung unter Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschloss der Sicherheitsrat einen ressortübergreifenden Aktionsplan zur Abwehr hybrider Bedrohungen, wie Regierungssprecher Stefan Kornelius am Abend mitteilte. Damit reagiere die Bundesregierung "auf die wachsende Anzahl und Intensität von hybriden Bedrohungen gegen die Bundesrepublik Deutschland, die insbesondere von Russland ausgehen".
Der Aktionsplan umfasse unter anderem Maßnahmen im Bereich der Spionageabwehr und zum Schutz kritischer Infrastruktur, erklärte Kornelius. Ein weiteres Thema der vertraulichen Sitzung seien die strategischen Abhängigkeiten von kritischen Rohstoffen gewesen. Die Bundesregierung wolle dazu "bis Jahresende einen Aktionsplan zur Diversifizierung und Stärkung der Resilienz der Rohstoffversorgung erarbeiten", erklärte der Sprecher. Dabei gehe es um Maßnahmen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Lagerhaltung und Stärkung des heimischen Bergbaus.
Mit der Einrichtung und Einberufung des Nationalen Sicherheitsrats wurde eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt. Der Sicherheitsrat soll als "das zentrale Gremium der Willensbildung der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit" fungieren - so steht es in seiner Geschäftsordnung. Das Gremium tagt grundsätzlich geheim; ob die Öffentlichkeit im Nachhinein über die Sitzung informiert wird, wird von Fall zu Fall entschieden.
Mit der Einrichtung des Sicherheitsrats will die Bundesregierung Fragen der deutschen Sicherheitspolitik an zentraler Stelle im Bundeskanzleramt bündeln - und diese nicht der Zuständigkeit verschiedener Ministerien und Behörden überlassen.
Ständige Mitglieder des Rats sind der Bundeskanzler sowie die Ministerinnen und Minister für Finanzen, Verteidigung, Inneres, Auswärtiges, Wirtschaft, Justiz, Digitalisierung, Entwicklung sowie der Chef des Bundeskanzleramts. Hinzu gebeten werden können je nach Thema weitere Minister, Vertreter von Bundeswehr und Polizei sowie die Geheimdienstchefs.
Das neue Gremium soll aus dem bislang schon bestehenden Bundessicherheitsrat hervorgehen, der zum 1. Januar 2026 aufgelöst wird. Von ihm soll der neue Rat auch die Zuständigkeit zur Genehmigung von Rüstungsexporten übernehmen.
Laut seiner Geschäftsordnung trifft der Nationale Sicherheitsrat in der Regel "Vorentscheidungen oder bereitet die einschlägigen politischen Entscheidungen des Bundeskanzlers oder der Bundesregierung vor". Er kann aber auch "abschließend entscheiden, soweit nicht nach dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich ist".
D.Kaufman--AMWN