-
Kiew von Serie von Explosionen erschüttert
-
Der Traum lebt: Die Schweiz fordert Messis Argentinien
-
USA melden neue "massive Angriffe" auf den Iran - Teheran droht mit Vergeltung
-
Bericht: Bundesbürger klagen über gefühlten Kaufkraftverlust
-
Wimbledon: Djokovic macht Halbfinale gegen Sinner perfekt
-
US-Armee meldet neue "massive Angriffe" auf den Iran
-
Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef: Farage will Abgeordnetenmandat niederlegen und erneut antreten
-
Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
Einsturz befürchtet: Instabiler New Yorker Wolkenkratzer löst Großalarm aus
-
Verurteilte Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
"Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien
-
IOC: Russische Mannschaftssportler dürfen wieder an Olympia teilnehmen - ohne Flagge
-
"Drohende Gefahr" und lange Präventivhaft: Karlsruhe prüft Bayerns Polizeigesetz
-
IOC lässt Russland wieder zu - Ukraine wettert
-
Nach 0:2-Rückstand: Messis Argentinier kämpfen sich zum Sieg
-
Trump schimpft in Ankara auf die Nato - Verbündete kündigen Rüstungsgeschäfte an
-
Skandal um Beleidigung von Fußballstar Mbappé: Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt
-
Rätselraten um Mitch McConnell: Republikaner-Urgestein seit Wochen im Krankenhaus
-
Mit Verspätung: Oberstdorf erhält Zuschlag für Ski-WM 2031
-
Drei Tanker in der Straße von Hormus trotz Waffenruhe angegriffen
-
Zverev erstmals im Viertelfinale - Struff verpasst Sensation
-
Pogacar gibt Gelb ab - Pedersen sprintet zum Sieg
-
Regierung spart beim Elterngeld - Kritik an Prien
-
Hitzealarm in Südeuropa - Schwieriger Kampf gegen Waldbrände in Frankreich
-
Algerischer Präsident kommt nach Berlin - Hoffnung für inhaftierten französischen Journalisten
-
Magyar: Orban-nahes staatliches Radio und Fernsehen in Ungarn stellen Sendebetrieb ein
-
Bundeskanzler Merz zu Nato-Gipfel in Ankara eingetroffen
-
Völler: Rio-Weltmeister müssen "Verantwortung übernehmen"
-
Auch neben Klopp: Völler macht weiter
-
IOC lässt Russland wieder zu
-
Prinz Harry und Elton John scheitern mit Klage gegen britische Boulevardmedien
-
Le Pen in Paris verurteilt: Präsidentschaftskandidatur mit Fußfessel möglich
-
Aus gegen Sinner: Struff verpasst Sensation
-
Bombenanschläge mit Verletzten bei Macrons Besuch in Damaskus
-
"Drohende Gefahr" in Bayerns Polizeigesetz wird von Verfassungsgericht geprüft
-
Tschechisches Gericht bestätigt Auslieferung von Rechtsextremistin Liebich nach Deutschland
-
Nordische Kombination fliegt aus dem olympischen Programm
-
Trump kritisiert Verbündete bei Ankunft zum Nato-Gipfel in Ankara erneut scharf
-
US-Handelsdefizit steigt im Mai auf Ein-Jahres-Hoch
-
Industrieemissionen 2025 vor allem wegen schwacher Wirtschaft gesunken
-
EU-Greenwashing-Verbot: Handelsverband fordert Übergangsfristen
-
Regierung setzt aus Spargründen Rotstift beim Elterngeld an - Kritik an Prien
-
Prinz Harry und Elton John in Prozess gegen britische Boulevardmedien unterlegen
-
Gefügel und Schweine: Brüssel stellt strengere Tierschutzregeln in Aussicht
-
Trump bei Treffen mit Erdogan: "Sehr enttäuscht" von Nato-Partnern
-
Vergleichsportal: Smartphone statt Festnetz-Internet bei gleicher Leistung teurer
-
Neue Hitzewelle macht Südeuropa zu schaffen - Evakuierungen wegen Feuer in den Pyrenäen
-
Krankenkassenbeiträge: Grüne wollen Absetzung der Abstimmung zu Reform beantragen
-
Monaco-Anschlag: Gesuchte Ukrainerin ist tot - Mutmaßliche Folterkammer entdeckt
-
Macrons Besuch in Damaskus von zwei Attentaten mit 18 Verletzten überschattet
Urteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf veganes Essen
Gefangene in Bayern haben einem Urteil zufolge keinen Anspruch auf reguläre Versorgung mit veganer Kost. Allerdings muss ihnen die Justizvollzugsanstalt (JVA) die Möglichkeit geben, auf eigene Kosten veganes Essen zu erwerben, wie das Bayerische Oberste Landesgericht in einem am Montag veröffentlichen Urteil entschied. Geklagt hatte ein zu fünf Monaten Gefängnis verurteilter Mann.
Laut Gericht hatte die JVA dem Mann auf seinen Antrag auf vegane Kost hin vegetarisches und laktosefreies Essen angeboten und ihn im Übrigen auf die Möglichkeit verwiesen, ergänzend beim Anstaltskaufmann auf eigene Kosten vegane Lebensmittel zu erwerben. Dieses Vorgehen sei im konkreten Einzelfall rechtens gewesen, entschieden die obersten bayerischen Richter in München.
Zur Begründung führte der Senat aus, dass angesichts der Vielzahl von Religionsgemeinschaften und der Vielfältigkeit weltanschaulicher Überzeugungen nicht jeder Strafgefangene verlangen könne, dass die Anstaltsküche eine auf ihn zugeschnittene, seinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen entsprechende Kost zubereite. Jedem Strafgefangenen müsse aber die Möglichkeit eröffnet werden, sich nach seinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu ernähren.
Der Häftling hatte seine Klage mit ethischen Überlegungen zum Tierwohl sowie zur Nachhaltigkeit begründet. Er sah sich außerdem in seinen Grundrechten verletzt, hier insbesondere in der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der weltanschaulichen Überzeugungen.
S.Gregor--AMWN