-
Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef: Farage will Abgeordnetenmandat niederlegen und erneut antreten
-
Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
Einsturz befürchtet: Instabiler New Yorker Wolkenkratzer löst Großalarm aus
-
Verurteilte Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
"Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien
-
IOC: Russische Mannschaftssportler dürfen wieder an Olympia teilnehmen - ohne Flagge
-
"Drohende Gefahr" und lange Präventivhaft: Karlsruhe prüft Bayerns Polizeigesetz
-
IOC lässt Russland wieder zu - Ukraine wettert
-
Nach 0:2-Rückstand: Messis Argentinier kämpfen sich zum Sieg
-
Trump schimpft in Ankara auf die Nato - Verbündete kündigen Rüstungsgeschäfte an
-
Skandal um Beleidigung von Fußballstar Mbappé: Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt
-
Rätselraten um Mitch McConnell: Republikaner-Urgestein seit Wochen im Krankenhaus
-
Mit Verspätung: Oberstdorf erhält Zuschlag für Ski-WM 2031
-
Drei Tanker in der Straße von Hormus trotz Waffenruhe angegriffen
-
Zverev erstmals im Viertelfinale - Struff verpasst Sensation
-
Pogacar gibt Gelb ab - Pedersen sprintet zum Sieg
-
Regierung spart beim Elterngeld - Kritik an Prien
-
Hitzealarm in Südeuropa - Schwieriger Kampf gegen Waldbrände in Frankreich
-
Algerischer Präsident kommt nach Berlin - Hoffnung für inhaftierten französischen Journalisten
-
Magyar: Orban-nahes staatliches Radio und Fernsehen in Ungarn stellen Sendebetrieb ein
-
Bundeskanzler Merz zu Nato-Gipfel in Ankara eingetroffen
-
Völler: Rio-Weltmeister müssen "Verantwortung übernehmen"
-
Auch neben Klopp: Völler macht weiter
-
IOC lässt Russland wieder zu
-
Prinz Harry und Elton John scheitern mit Klage gegen britische Boulevardmedien
-
Le Pen in Paris verurteilt: Präsidentschaftskandidatur mit Fußfessel möglich
-
Aus gegen Sinner: Struff verpasst Sensation
-
Bombenanschläge mit Verletzten bei Macrons Besuch in Damaskus
-
"Drohende Gefahr" in Bayerns Polizeigesetz wird von Verfassungsgericht geprüft
-
Tschechisches Gericht bestätigt Auslieferung von Rechtsextremistin Liebich nach Deutschland
-
Nordische Kombination fliegt aus dem olympischen Programm
-
Trump kritisiert Verbündete bei Ankunft zum Nato-Gipfel in Ankara erneut scharf
-
US-Handelsdefizit steigt im Mai auf Ein-Jahres-Hoch
-
Industrieemissionen 2025 vor allem wegen schwacher Wirtschaft gesunken
-
EU-Greenwashing-Verbot: Handelsverband fordert Übergangsfristen
-
Regierung setzt aus Spargründen Rotstift beim Elterngeld an - Kritik an Prien
-
Prinz Harry und Elton John in Prozess gegen britische Boulevardmedien unterlegen
-
Gefügel und Schweine: Brüssel stellt strengere Tierschutzregeln in Aussicht
-
Trump bei Treffen mit Erdogan: "Sehr enttäuscht" von Nato-Partnern
-
Vergleichsportal: Smartphone statt Festnetz-Internet bei gleicher Leistung teurer
-
Neue Hitzewelle macht Südeuropa zu schaffen - Evakuierungen wegen Feuer in den Pyrenäen
-
Krankenkassenbeiträge: Grüne wollen Absetzung der Abstimmung zu Reform beantragen
-
Monaco-Anschlag: Gesuchte Ukrainerin ist tot - Mutmaßliche Folterkammer entdeckt
-
Macrons Besuch in Damaskus von zwei Attentaten mit 18 Verletzten überschattet
-
Rheinmetall darf voraussichtlich US-Raketensysteme in Deutschland bauen
-
Fußfessel und 15 Monate Nichtwählbarkeit für Le Pen: Kandidatur ungewiss
-
Mann akzeptiert Trennung nicht: Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau in Hessen
-
Polizei: Wegen Monaco-Anschlags gesuchte Ukrainerin tot in der Ukraine aufgefunden
-
Urteilsverkündung im Veruntreuungsverfahren gegen Rechtspopulistin Le Pen hat begonnen
-
Wann die Polizei handeln darf: Karlsruhe prüft umstrittenes bayerisches Gesetz
Beamte jahrelang zu schlecht bezahlt - Berlin kündigt Neuregelung an
Viele Beamte in Berlin sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jahrelang zu schlecht bezahlt worden. Die Besoldung der Landesbeamten war zwischen 2008 und 2020 größtenteils verfassungswidrig, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe erklärte. Das Land Berlin muss sie nun bis Ende März 2027 neu regeln - die Senatsverwaltung für Finanzen kündigte bereits ein Reparaturgesetz an. (Az. 2 BvL 20/17 u.a.)
Der Beschluss aus Karlsruhe war mit Spannung erwartet worden, weil auch Gerichte aus anderen Bundesländern das Verfassungsgericht fragten, ob Landesbeamte genug verdienen. Auch für die anderen Bundesländer gelten die Maßstäbe, die das Verfassungsgericht aufstellte. Der Dienstherr muss dafür sorgen, dass Beamte und ihre Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt haben. Die Frage war, wie hoch dieser ausfallen muss.
Das Gericht entwickelte seine bisherige Rechtsprechung zu dem Thema nun weiter. Demnach muss das Einkommen von aktiven Beamten ausreichend von der Armutsgrenze entfernt sein und eine bestimmte Schwelle erreichen, damit sie keine existenziellen finanziellen Sorgen haben. Diese Schwelle liegt bei mindestens 80 Prozent des sogenannten Median-Äquivalenzeinkommens. Das Äquivalenzeinkommen ist ein nach Bedarf gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen für jedes Mitglied des Haushalts. Der Median ist der Mittelwert, eine Hälfte der Fälle liegt darüber und die andere Hälfte darunter.
Außerdem muss die Besoldung regelmäßig an die allgemeine Entwicklung der Preise und Löhne angepasst werden. Das habe Berlin nicht ausreichend getan. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig waren.
Andere Gerichte hatten Karlsruhe die Frage vorgelegt. Ihnen ging es vor allem um Gruppen mit niedrigeren und mittleren Bezügen wie Beamte der Polizei, der Verwaltung oder der Feuerwehr. Das Verfassungsgericht weitete seine Prüfung aber nun auf die gesamte Besoldungsgruppe A aus, die den einfachen, mittleren und gehobenen Dienst umfasst, beispielsweise auch Lehrkräfte.
Der Beschluss bedeutet allerdings nicht, dass nun alle Berliner Landesbeamten Nachzahlungen zu erwarten haben. Eine nachträgliche Behebung der zu niedrigen Löhne betrifft nur Beamte, die der Höhe ihrer Bezahlung widersprachen und über deren Ansprüche noch nicht abschließend entschieden ist. Dabei komme es nicht darauf an, "ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt", formulierte das Gericht. Entscheidend sei, dass sich die Beamten "zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben".
Dem Gesetzgeber könne dadurch nicht unklar geblieben sein, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen werde. Die Senatsverwaltung für Finanzen erklärte dazu, dass die finanziellen Auswirkungen noch abschließend geprüft werden müssten. Sie verwies darauf, dass der Senat im Doppelhaushalt für 2026 und 2027 schon eine Risikovorsorge von 280 Millionen Euro eingeplant habe.
Die Vorgaben des Gerichts sollten schnellstmöglich umgesetzt werden, hieß es weiter. Das solle nicht nur für die Besoldungsgruppen gelten, über die Karlsruhe entschied, sondern für alle offenen Verfahren in allen Besoldungsgruppen und in allen Besoldungsordnungen bis einschließlich 2020.
Nach Gewerkschaftsangaben wehrten sich zahlreiche Beamte gegen die Höhe ihrer Bezüge. So teilte der Bezirk Berlin-Brandenburg des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) mit, dass mit Hilfe von DGB-Gewerkschaften tausende Beschäftigte Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt hätten. Die Vorsitzende Katja Karger erklärte, auf Berlin kämen "Nachforderungen in Millionenhöhe" zu.
Auch nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in Berlin-Brandenburg legten Beamte schon seit mehr als zehn Jahren Widersprüche gegen ihre Besoldung ein. Sie würden "seit Jahren mit Hinhaltetaktiken abgespeist". Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbunds, Volker Geyer, sprach von einem "weiteren Warnsignal für alle Dienstherrn". Die Gesetzgeber hätten eine "Pflicht zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung", betonte er.
Gewerkschaftsvertreter forderten in dem Zusammenhang auch den Bund auf, die Besoldung für Bundesbeamte neu zu regeln. Das soll in Umsetzung von Rechtsprechung aus Karlsruhe aus dem Jahr 2020 passieren. "Die Handlungsmaßstäbe liegen jetzt auf dem Tisch, und wir erwarten zügig die ausstehenden Gesetzentwürfe", forderte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle.
Auch die Gewerkschaft der Polizei kritisierte, die Bundesbesoldung bleibe "fünf Jahre nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts weiterhin verfassungswidrig".
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte zu dem Thema bereits am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass "zeitnah" ein Gesetzentwurf geplant sei, um den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbesoldung zu übertragen. In Verbund damit solle eine amtsangemessene Alimentation sichergestellt werden, um so die neuere Rechtsprechung umzusetzen.
P.Stevenson--AMWN