-
Wegner neun Jahre nach Anschlag an Breitscheidplatz: "Werden niemals vergessen"
-
Linken-Chefin: Musterungspflicht erster Schritt für "Wehrpflicht durch die Hintertür"
-
Knapp jeder Zehnte muss an Weihnachten arbeiten
-
Sehr gute Apfel- und Pflaumenernte: Menge deutlich über dem Durchschnitt
-
Medien: Kanzleramt will Befugnisse des BND umfassend erweitern
-
Umfrage: Sparneigung der Bundesbürger steigt auf höchsten Stand seit Finanzkrise
-
Mercosur-Abkommen: Von der Leyen optimistisch in Bezug auf Abschluss im Januar
-
NFL: Seahawks nach Krimi für die Play-offs qualifiziert
-
Nach Meilenstein: Draisaitl punktet weiter
-
NBA: Klebers Lakers mit Offensivspektakel
-
Nun das Kellerduell: Historische Mainzer heiß auf Pauli
-
Kane über Lewandowski-Rekord: "Ist möglich"
-
Höwedes über Schlotterbeck-Zukunft: "Gründlich nachdenken"
-
Die Sport-Höhepunkte am Freitag, 19. Dezember
-
Trump: Brauche Kongress für Angriffe auf Venezuela nicht
-
Illegale Produkte: Französische Justiz entscheidet über Shein-Sperre
-
US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab
-
Abstimmung unter EU-Ländern über Gentechnik-Lockerungen
-
Putin hält übliche Pressekonferenz zum Jahresende ab
-
Bundestag befasst sich mit Start-up-Förderung und Krankenkassen
-
Bundesrat befasst sich mit Rentenpaket und Wehrdienst
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
EU-Staaten beschließen weitere Unterstützung Kiews in Höhe von 90 Milliarden Euro
-
Medienberichte: Tiktok unterzeichnet Vereinbarung zur Gründung von US-Joint-Venture
-
Britische Regierung ernennt neuen Botschafter in den USA
-
Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar
-
Widmer und Co. schreiben Geschichte: Mainz im Achtelfinale
-
USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen
-
Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht
-
DHB-Pokal: Füchse und Magdeburg entgehen Halbfinal-Duell
-
Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Von der Leyen will Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen auf Januar verschieben
-
DHB-Pokal: THW Kiel ausgeschieden, Füchse im Final Four
-
Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Russisches Gericht verurteilt Raiffeisen Bank International zu Ausgleichszahlung
-
Bundestag debattiert über Wahleinsprüche von BSW - danach Abstimmung
-
USA-Venezuela-Krise: Brasilien und Mexiko bieten Vermittlung an
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung vor Jahresende
-
Assange stellt Strafanzeige gegen Nobel-Stiftung wegen Auszeichnung von Machado
-
Mercosur-Abkommen: Aufschub auf kommendes Jahr möglich
-
Korruptionsverdacht: Durchsuchung bei französischer Kulturministerin Dati
-
USA sanktionieren zwei weitere IStGH-Richter
-
Ehefrau wiederholt gewürgt: Mitglied des britischen Hochadels vor Gericht
-
Darts-WM: Kenianer Munyua schafft Sensation
-
USA kündigen für Freitag Gaza-Beratungen in Miami an
-
Deutschland auf Platz zwei: 140 Millionen für Vermittler
-
USA-Venezuela-Krise: Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am Dienstag
-
Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen
-
Atomwaffenfähige russische Rakete Oreschnik in Belarus stationiert
-
Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge
Durchsuchung für Abschiebung: Verfassungsbeschwerde von Asylbewerber erfolgreich
Ein Mann aus dem westafrikanischen Guinea ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Durchsuchung seines Zimmers in einer Gemeinschaftsunterkunft vorgegangen. Der Mann sollte abgeschoben werden - die Polizisten wussten aber nicht, ob er in dem Zimmer war, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe ausführte. Darum hätten sie eine richterliche Durchsuchungsanordnung gebraucht. (Az. 2 BvR 460/25)
Da es eine solche nicht gab, wurde der Mann in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt. Es ging um einen Vorfall aus dem September 2019. Der Asylantrag des Manns war abgelehnt worden, er sollte nach Italien abgeschoben werden. Die Polizei kam in das Wohnheim in Berlin, in dem er zusammen mit einem anderen Mann ein Zimmer bewohnte. Die Beamten klopften, es machte aber niemand auf. Sie brachen schließlich die Tür mit einer Ramme auf.
Der Mann aus Guinea zog vor Gericht, weil er fand, dass sein Zimmer nicht hätte betreten und durchsucht werden dürfen. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und später dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte er aber keinen Erfolg. Mit Hilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl wandte er sich an das Bundesverfassungsgericht, das ihm nun Recht gab.
Die Verfassungsbeschwerde wollte auch erreichen, dass eine bestimmte Regelung im Aufenthaltsgesetz für rechtswidrig erklärt wird. Diese sieht vor, dass die Polizei eine Wohnung zum Zweck der Abschiebung betreten darf, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass sich der Ausländer dort befindet.
Karlsruhe erklärte aber nun, dass diese Regelung im aktuellen Fall nicht entscheidend sei. Das Ergreifen des Manns in der Unterkunft sei als Durchsuchung einzustufen. Wenn die Behörden sich nicht sicher seien, ob der Abzuschiebende vor Ort sei, handle es sich um eine Durchsuchung. Diese müsse von einem Richter angeordnet werden.
D.Moore--AMWN