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Verfassungsschutz äußert sich vorerst nicht zu Einstufung der neuen AfD-Jugend
Das Bundesamt für Verfassungsschutz will sich bisher nicht dazu äußern, ob die geplante neue Jugendorganisation der AfD trotz der rechtlichen Bindung an die Mutterpartei automatisch als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. "Eine Bewertung der ideologischen Ausrichtung und Aktivitäten einer noch zu gründenden Parteijugendorganisation ist gegenwärtig noch nicht möglich", teilte die Behörde nach Angaben der Wochenzeitung "Zeit" vom Donnerstag mit. Das Vorliegen der Voraussetzungen der Beobachtung der AfD sowie ihrer Teilorganisationen werde "kontinuierlich geprüft".
Im Januar hatte die AfD bei ihrem Parteitag in Riesa nach einer hitzigen Diskussion die Trennung von ihrer bisherigen Jugendorganisation Junge Alternative beschlossen. Diese war vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden.
Die neue Jugendorganisation soll am Wochenende im hessischen Gießen gegründet und enger an die Partei angegliedert werden. Mitglieder der Nachwuchsabteilung müssen künftig auch in der AfD sein und damit organisatorisch und disziplinarisch auch der Partei angehören.
Der Verfassungsschutz hatte den AfD-Bundesverband im Mai zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft. Weil die AfD dagegen klagte, lässt die Behörde die neue Einstufung bis zu einer juristischen Klärung vorerst ruhen. In Ostdeutschland sind bisher vier AfD-Landesverbände vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
S.F.Warren--AMWN