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Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Unterdrückung von Nawalny-Organisationen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der Unterdrückung von Organisationen im Umfeld des 2024 verstorbenen Oppositionellen Alexej Nawalny verurteilt. Der von Russland angeführte Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus sei nur ein Vorwand gewesen, um unabhängige politische Strukturen auszuschalten, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag. Seit 2019 hatten russische Behörden bei oppositionelle Organisationen im großen Stil Durchsuchungen angeordnet und Vermögen konfisziert. Die von Nawalny gegründete Anti-Korruptionsstiftung wurde als "extremistisch" und "terroristisch" eingestuft.
Nawalny war im Februar 2024 im Alter von 47 Jahren unter ungeklärten Umständen in einem Straflager in Russland gestorben. Seine Witwe Julia Nawalnaja wirft den russischen Behörden vor, ihren Mann vergiftet zu haben. Inzwischen sind die meisten früheren Mitarbeiter Nawalnys entweder in Haft oder im Exil.
Nach Ansicht der Straßburger Richter verletzte Russland mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, unter anderem das Recht auf Privatleben, Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Russland wurde zu Entschädigungszahlungen an die Kläger - darunter mehrere Organisationen und Familienmitglieder Nawalnys - in Höhe von 5000 bis 30.000 Euro verurteilt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist Teil des 46 Mitglieder umfassenden Europarats, des obersten Menschenrechtsgremiums des Kontinents. Er ist unabhängig von der Europäischen Union.
Russland wurde im März 2022 nach dem Einmarsch in die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Das Gericht befasst sich weiter mit Fällen, die zuvor eingereicht wurden. Das russische Parlament hat jedoch Änderungen verabschiedet, die verhindern, dass Moskau Entscheidungen des Menschenrechtsgerichts umsetzt.
F.Pedersen--AMWN