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Regierung will Internet-Anbieter zu Speicherung von IP-Adressen verpflichten
Internetanbieter sollen IP-Adressen künftig für mindestens drei Monate speichern müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte das Bundesjustizministerium vor; er lag AFP am Sonntag vor. Damit sollen mit dem Internet als Hilfsmittel begangene Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornografie, Drogenhandel, betrügerische Fakeshops oder Hasskriminalität besser bekämpft werden können.
IP-Adressen lassen sich am ehesten mit einem Autokennzeichen vergleichen. Beim Einwählen ins Internet bekommt ein PC oder Smartphone von den Zugangsanbietern wie Telekom, Vodafone oder O2 eine IP-Adresse zugewiesen. Das macht den Anschluss identifizierbar. Allerdings ändern sich die IP-Adressen ständig und sind einem Anschluss nur eine bestimmte Zeit zugewiesen - dies erschwert bei Straftaten die Verfolgbarkeit.
Der Gesetzesvorschlag aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass Internetanbieter die IP-Adressen sowie eine "eindeutige Kennung des Anschlusses", das "Datum und die sekundengenaue Uhrzeit von Beginn und Ende der Zuweisung der öffentlichen Internetprotokoll-Adressen" sowie weitere Daten für mindestens drei Monate speichern müssen.
Nach dem Gesetzentwurf sollen die Strafverfolgungsbehörden außerdem künftig wieder bei allen Straftaten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung eine Funkzellenabfrage machen dürfen. Der Bundesgerichtshof hatte 2024 die Funkzellenabfrage, bei der Telekommunikationsdaten in einem bestimmten Bereich erhoben werden, nur für besonders schwere Straftaten wie Mord oder Totschlag für zulässig erklärt. Nun soll die Funkzellenabfrage zum Beispiel auch wieder für gewerbsmäßigen Betrug möglich werden.
Hubig sagte der "Bild"-Zeitung, es sei ihr Ziel, "Kriminalität im Internet endlich wirksamer zu bekämpfen". Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz kämen Täter bislang "viel zu oft davon", sagte Hubig und fügte an: "Das wollen wir ändern."
Kritik von Datenschützern wies Hubig zurück. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe "strikt gewahrt", die Erstellung von "Bewegungs- und Persönlichkeitsprofilen" sei "ausgeschlossen".
Das Papier wurde laut "Bild" am Freitag zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien versandt. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.
Die Grünen halten die Pläne der Koalition für rechtswidrig. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, sagte der Illustrierten "Stern", "Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet." Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, seien aber zu Recht vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof gekippt worden.
Limburg sagte, er sei ebenfalls für bessere Möglichkeiten für die Sicherheitsbehörden, um Sexualstraftäter wirksam verfolgen können. Dafür könne es sich die Bundesregierung aber "nicht erlauben, so dilettantisch vorzugehen". Die staatliche Speicherung sämtlicher Internetverbindungen sei jedenfalls keine angemessene Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte hingegen den Gesetzentwurf, hält die drei Monate für die Speicherung aber für zu kurz. "Insgesamt bleibt festzustellen, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Schritt ist, aber oftmals im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen bei Straftaten und somit längeren Verfahren durchaus nicht ausreichend sein kann", sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Sektion Bundespolizei/Zoll in der GdP, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. In den genannten Bereichen seien Ermittlungen oft komplex und auch international. "Da sind monatelange Verfahren, Absprachen und Recherchen oftmals keine Seltenheit."
P.Stevenson--AMWN