-
Kreml: Putin sprach in Telefonat mit Trump über Lage in Ukraine
-
Trotz Saibari-Verletzung: Marokko beendet Kanadas WM-Reise
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf mehr als 2900
-
US-Unabhängigkeitstag: Vance verbittet sich Kritik an den USA
-
"JUST&T MARRIED!" - Taylor Swift und Travis Kelce feiern Hochzeit mit rund 1000 Gästen
-
Pogacar geschlagen: Vingegaard stürmt ins erste Gelbe Trikot
-
Beginn der Trauerfeiern im Iran: Tausende Anhänger nehmen Abschied von Chamenei
-
Wimbledon: Zverev wieder im Achtelfinale
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und seine Kinder nach London
-
Ukraine greift St. Petersburg mit Drohnen an - Kiew dementiert russische Eroberung im Donbass
-
Formel 1: Antonelli holt Pole in Silverstone - Hamilton Dritter
-
Knieverletzung von Serena: Kein Williams-Doppel in Wimbledon
-
Wimbledon: Titelverteidigerin Swiatek ausgeschieden
-
Kreise: Prinz Harry reist ohne Meghan und seine Kinder nach London
-
AfD bestätigt Doppelspitze im Amt - und will in Zukunft regieren
-
König Charles: USA und Großbritannien werden weiter gemeinsame Werte verteidigen
-
Albanien: Menschenrechtler kritisieren Polizeigewalt bei Protesten
-
Merz kündigt Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an
-
Wimbledon: Mitfavoritin Rybakina scheitert in Runde drei
-
DTM: Thiim siegt - schwerer Unfall sorgt für Unterbrechung
-
"Rache"-Rufe und Tränen: Beginn der Trauerfeiern für Chamenei im Iran
-
"JUST&T MARRIED!" - Taylor Swift und Travis Kelce feiern Hochzeit mit zahlreichen Stars
-
Proteste gegen AfD-Parteitag: Veranstalter gehen von 50.000 Teilnehmern aus
-
AfD-Parteitag bestätigt Doppelspitze Weidel-Chrupalla klar im Amt
-
Papst ruft auf Lampedusa zu mehr Schutz und Integration von Migranten auf
-
Kiew dementiert Fall von Kostjantyniwka - Ukrainischer Drohnenangriff auf St. Petersburg
-
Feuer auf Großmarkt in Stuttgart unter Kontrolle gebracht
-
AfD-Doppelspitze im Amt bestätigt - Weidel mit mehr Stimmen als Chrupalla
-
Autozulieferer Continental verkauft Industriegeschäft an Investmentgesellschaft
-
US-Unabhängigkeitstag: Trump warnt vor "kommunistischer Bedrohung"
-
Vorbei an Hamilton: Antonelli gewinnt ersten Sprint
-
Tino Chrupalla mit rund 70 Prozent als AfD-Chef bestätigt
-
AfD formuliert auf Parteitag Machtanspruch - geplante Blockade des Treffens gescheitert
-
Kriege und Flaute: Bund plant 2027 höhere Ausgaben und Schulden als vorgesehen
-
Sport1: Auch Völler denkt an Rücktritt
-
"Wir sind die neue Volkspartei": Weidel formuliert Führungsanspruch für AfD
-
Kaufoption nicht gezogen: Palhinha kehrt zu Bayern zurück
-
Linken-Politiker wertet Anti-AfD-Blockade in Erfurt als "riesigen Erfolg"
-
Weidel erklärt AfD zur "neuen Volkspartei" und formuliert Führungsanspruch
-
Höcke erklärt Brandmauer für gescheitert - und attackiert "bunte Zivilgesellschaft"
-
"Ein Herz und eine Seele": Chrupalla beschwört Einheit der AfD-Parteispitze
-
Papst macht in Lampedusa auf Schicksal von Migranten aufmerksam
-
AfD-Parteitag eröffnet - Chrupalla: Partei steht bereit zum Regieren
-
Bild: Neuendorf und Watzke fliegen zu Klopp
-
AfD-Parteitag in Erfurt beginnt - massive Gegenproteste
-
Anti-AfD-Bündnis wertet Blockade als Erfolg - Erfurt "antifaschistische Hauptstadt"
-
Hitzewelle in den USA: Parade zum Unabhängigkeitstag abgesagt
-
Polizei: Rund 20.000 Menschen protestieren in Erfurt gegen AfD-Parteitag
-
Frankreich gegen Paraguay ohne Tchouaméni
-
Mertesacker bereit für DFB-Posten
Urteil: Miete für Stellplatz bei Zweitwohnung kann steuerlich abgesetzt werden
Die Miete für einen Stellplatz bei der Zweitwohnung kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie fällt nicht unter die Unterkunftskosten, die mit höchstens 1000 Euro im Monat angesetzt werden können, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Es ging um einen angestellten Verkaufsleiter aus Niedersachsen, der aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Hamburg brauchte. (Az. VI R 4/23)
Beim Finanzamt machte er doppelte Haushaltsführung geltend. Die Miete für die Hamburger Wohnung inklusive Nebenkosten war höher als 1000 Euro im Monat - die gesetzliche Grenze. Das Finanzamt ließ 1000 Euro als Werbungskosten zu. Die zusätzliche Miete für den Stellplatz in der Tiefgarage in Höhe von 170 Euro monatlich konnte der Kläger dagegen nicht absetzen.
Er wandte sich an das niedersächsische Finanzgericht in Hannover, das ihm recht gab. Das bestätigte der BFH nun. Die Kosten für den Parkplatz fallen nicht unter die Beschränkung, wie er ausführte. Denn es seien keine Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft, sondern für die Nutzung des Stellplatzes. Sie seien - wenn notwendig - von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Werbungskosten abziehbar.
Der BFH verwies auf die angespannte Parkplatzsituation in Hamburg. Der Kläger habe einen Stellplatz gebraucht. Es spiele keine Rolle, ob dieser mit einem separaten Vertrag oder zusammen mit der Wohnung in einem Mietvertrag angemietet worden sei.
M.Fischer--AMWN