-
Gewitter: FIFA verzichtet auf Verlegung von Mexiko-England
-
Nach langen Spekulationen: Taylor Swift und Travis Kelce sind verheiratet
-
Messi zittert sich weiter - und beendet Kap Verdes WM-Märchen
-
Nach knappen Wahlsieg: Fujimori in Peru offiziell zur neuen Präsidentin erklärt
-
Sprecherin: Taylor Swift und Travis Kelce sind verheiratet
-
Debatte um Krankschreibung: Hausärzte fordern Vorgehen gegen Videosprechstunden
-
Prinz William enthüllt: König Charles III. "hasst Fußball"
-
Iran-Krieg: Frankreich holt in Region entsandten Flugzeugträger wieder nach Hause
-
Klopp will Bundestrainer werden: "Ich bin bereit"
-
Ägypten nach Sieg gegen Australien im Achtelfinale
-
Russland meldet Einnahme der Stadt Kostjantyniwka in der Ostukraine
-
Gewitter: FIFA diskutiert Verlegung von Mexiko-England
-
Bei Rückkehr nach Riga: Schröder führt Basketballer zum Sieg
-
Tötung von Journalistin in Nordirland: Drei Männer vom Mord-Vorwurf freigesprochen
-
Bericht: Klingbeil plant 2027 mit acht Milliarden Euro zusätzlichen Schulden
-
250. Geburtstag der USA: Papst fordert "Mäßigung" im öffentlichen Diskurs
-
Sprint-Quali: Hamilton holt Pole Position vor Antonelli
-
"Bild": Ermittlungen gegen zwei weitere Verdächtige nach Angriff in Stade
-
Ranghohe Iraner und Gäste erweisen getötetem obersten Führer Chamenei letzte Ehre
-
Überraschung gegen Medwedew: Struff erstmals im Achtelfinale
-
Djokovic zieht mit Federer gleich - auch Sinner weiter
-
CDU-Arbeitnehmer: Geplante Krankschreibung ab Tag eins überdenken
-
Behörde: Mehrere Gewässer in Norditalien in "kritischem Zustand"
-
Zehn Tote und mehr als 20 Verletzte bei Bombenanschlag in Café in Damaskus
-
UNO ruft wegen "Katastrophe" in al-Obeid im Sudan "rote Alarmstufe" aus
-
Früherer Nationaltorhüter Oliver Kahn mit Bayerischem Verdienstorden ausgezeichnet
-
Von der Leyen: Technische Probleme mit EU-Grenzkontrollen werden gelöst
-
Beschäftigte protestieren gegen Sparpläne bei Mercedes-Benz
-
Neuneinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in privater Kita
-
Kind in Auto gezerrt und missbraucht: 52-Jähriger aus Baden-Württemberg in Haft
-
85-jähriger Deutscher in Gewahrsam der US-Einwanderungsbehörde ICE gestorben
-
Nach Tigerausbruch in Sachsen: Sechs Tiere nun in Spanien
-
Formel 1: Hamilton Schnellster im Training
-
Litauen will Teil der atomaren Abschreckung der Nato gegenüber Russland werden
-
Brown-Wechsel zu Bayern perfekt: "Ihm gehört die Zukunft"
-
Nach massiver Attacke auf Kiew: Tote bei neuen russischen und ukrainischen Angriffen
-
Vor AfD-Parteitag in Erfurt: Angespannte Stimmung und Aufrufe zu Gewaltverzicht
-
16-Jährige fährt in Rheinland-Pfalz mit Auto zu Freundin und verursacht Unfall
-
Kundgebungen gegen Sparpläne bei Mercedes: 33.000 Teilnehmer laut IG Metall
-
250. Geburtstag der USA: Steinmeier gratuliert Trump - mit kritischen Untertönen
-
Kind missbraucht und zu Selbstverletzungen aufgefordert: Haftstrafe in Nürnberg
-
Paketbombe in Monaco: Ukrainerin mit Wohnsitz in Deutschland gesucht
-
Explosion in Monaco: Wohnung von gesuchter Ukrainerin in Hessen durchsucht
-
Nach Protestwelle zu Krankschreibungsplänen: Regierung im Verteidigungsmodus
-
Eingestürzte Carolabrücke in Dresden: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
-
Estlands Regierungschef: Ukraine wird sich gegen Russland behaupten
-
Neunjähriger verursacht in Bayern Unfall mit Traktor
-
Staatliche Kaufprämie sorgt für neuen E-Auto-Boom
-
Bei Streit gestorbener 27-Jähriger in Hessen: Verletzter tatverdächtig
-
Waffen für Hamas-Anschläge: Verdächtiger nach Deutschland überstellt
Knockout 51: BGH bestätigt Einstufung von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe
Die Strafen für drei Mitglieder der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe Knockout 51 müssen neu bestimmt werden. Die Einstufung als kriminelle Vereinigung - also nicht als terroristische Gruppe - kann dagegen bestehen bleiben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Er bestätigte damit größtenteils ein Urteil des Oberlandesgerichts Jena aus dem Juli 2024. (Az. 3 StR 33/25)
Dieses hatte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten gegen vier Angeklagte verhängt. Die höchste Strafe bekam der Rädelsführer Leon R., in dessen Fall auch der Schuldspruch neu verhandelt werden muss, weil das Jenaer Gericht sich nicht ausreichend mit einem möglichen Waffendelikt befasste. In den anderen beiden Fällen ging es bei den Strafen um juristische Feinheiten. Die Feststellungen, die das Oberlandesgericht zu Knockout 51 traf, bleiben aber bestehen.
Die Neonazigruppe steht seit längerer Zeit im Visier von Polizei und Justiz. Dem Urteil zufolge gründete sie sich im März 2019 in der thüringischen Stadt Eisenach. Unter dem Deckmantel gemeinsamen Trainings habe die Gruppe junge, rechtsextremistisch eingestellte Männer angelockt, indoktriniert und für Angriffe auf Polizisten, Anhänger der linken Szene und weitere Andersdenkende ausgebildet.
In Eisenach etablierte sie außerdem einen sogenannten Nazikiez. Die vier Angeklagten, um die es nun ging, wurden nicht nur wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Bundesanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert. Sie ging davon aus, dass Knockout 51 als terroristische Vereinigung einzustufen sei, die das Ziel gehabt habe, Menschen aus der linksextremistischen Szene zu töten. Darum wandte sie sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen.
Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler bei der Bewertung des Oberlandesgerichts. Es hatte nicht festgestellt, dass auch das Töten von Menschen geplant war, und die Gruppe darum lediglich als kriminelle Vereinigung eingestuft.
"Man hätte das vielleicht auch anders werten können", sagte der Vorsitzende Richter am BGH, Jürgen Schäfer. "Rechtsfehlerhaft ist die Bewertung des Oberlandesgerichts dadurch aber nicht." Ein anderer Strafsenat in Jena muss sich nun erneut mit drei der vier Fälle befassen, in Bezug auf einen Angeklagten ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
A.Rodriguezv--AMWN