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Frankreich will "Ehepflicht" abschaffen
In Frankreich ist Sex in der Ehe künftig ausdrücklich optional. "Die Lebensgemeinschaft begründet für die Ehegatten keinerlei Verpflichtung, sexuelle Beziehungen zu haben", so steht es in einem Gesetzentwurf, über den am Mittwoch die Nationalversammlung abstimmen sollte. "Es ist wichtig, dass es alle wissen: Es gibt keine Ehepflicht, auch unter Eheleuten darf es Geschlechtsverkehr nur mit beiderseitiger Zustimmung geben", sagte die Anwältin Delphine Zoughebi.
Zoughebi hatte sich im Januar 2025 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erfolgreich für eine Frau eingesetzt, der bei einer Scheidung in Frankreich die Schuld zugesprochen worden war, weil sie Sex mit ihrem Mann verweigert hatte. Das Menschenrechtsgericht hatte Frankreich wegen des Festhaltens an einer "ehelichen Pflicht" verurteilt. Diese steht als solche nicht im französischen Gesetz, geht aber nach der Interpretation mancher Richter daraus hervor.
Die Existenz einer "ehelichen Pflicht" stehe "im Widerspruch zur sexuellen Freiheit und zum Recht auf den eigenen Körper", hieß es in der Urteilsbegründung. Jeder Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung sei ein Akt sexueller Gewalt.
Die Gesetzesänderung sei nötig, um klarzustellen, dass die Ehe "kein rechtsfreier Raum beim Einverständnis zum Sex" ist, betonte die Grünen-Abgeordnete Marie-Charlotte Garin, die das Gesetz eingebracht hat.
Bislang zählt das französische Gesetz vier Ehepflichten auf: Treue, Beistand, Unterstützung und Lebensgemeinschaft. Eine Pflicht zum Geschlechtsverkehr ist nicht erwähnt. In der Vergangenheit sei die "Lebensgemeinschaft" aber häufig im Sinne einer "Bettgemeinschaft" ausgelegt worden, erklärt die Abgeordnete.
Durch die implizite Anerkennung einer Ehepflicht habe das französische Recht Geschlechtsverkehr unter Zwang legalisiert, betonte Garin weiter. Der Gesetzentwurf hält daher auch fest, dass im Scheidungsfall niemandem die Schuld zugesprochen werden könne, weil er oder sie Sex mit dem Ehepartner verweigert habe.
In Frankreich gibt es anders als in Deutschland noch das Schuldprinzip bei Scheidungen, es wird aber immer seltener genutzt. In Deutschland wurde dies durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst.
Es wird damit gerechnet, dass der Text in der Nationalversammlung eine Mehrheit findet. Er geht dann an den Senat und könnte vor dem Sommer verabschiedet werden.
In Frankreich hat das höchste Berufungsgericht erst 1990 den Tatbestand der Vergewaltigung zwischen Ehegatten anerkannt. Seit 2006 steht dies im Strafgesetzbuch.
F.Pedersen--AMWN