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Rechnungshof sieht Milliardenverschwendung bei Gesetz für schnellere Arzttermine
Der Bundesrechnungshof hat eine Milliardenverschwedung bei Vergütungsregelungen gerügt, die für schnellere Arzttermine sorgen sollten. Das 2019 eingeführte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) habe für Mehrausgaben bei der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,9 Milliarden Euro bis Mitte 2024 gesorgt, heißt es in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Bericht des Rechnungshofs. Die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte hätten sich aber nicht verkürzt, das Gesetz habe damit sein Ziel "verfehlt".
Mit dem TSVG wurde Ärztinnen und Ärzten in bestimmten Fällen eine zusätzliche extrabudgetäre Vergütung gewährt. Dies sollte den Zugang gesetzlich Versicherter zur ambulanten Versorgung verbessern und Wartezeiten reduzieren. Ein verbesserter Zugang sei aber "nicht erkennbar", kritisieren die Rechnungsprüfer in ihrem Bericht an den Bundestags-Haushaltsausschuss vom Donnerstag.
Zudem sei die durchschnittliche Wartezeit für einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte von 33 Tagen 2019 auf 42 Tage im Jahr 2024 gestiegen. Krankenkassen müssten zugleich "mit zunehmender Doppelfinanzierung und Mehrausgaben rechnen".
Der Bundesrechnungshof empfiehlt deshalb, "die bestehenden TSVG-Vergütungsregelungen ersatzlos zu streichen". Das Bundesgesundheitsministerium will die Regelungen laut Bericht erst mit Einführung des Primärarztsystems überprüfen. Das ist dem Rechnungshof jedoch zu spät: "Ein weiteres Abwarten ist nicht hinnehmbar", heißt es im Bericht.
Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta nannte das gerügte Terminservice- und Versorgungsgesetz "ein weiteres Beispiel für die kurzsichtige Gesundheitspolitik aus der Amtszeit von Jens Spahn". Piechotta fügte hinzu: "In einer Phase guter Kassenlage wurden unüberlegte Regelungen beschlossen, die heute Milliarden an Beitragsgeldern verschlungen haben."
Spahn habe mit dem Gesetz "den Patienten nicht geholfen, sondern ihre Wege länger gemacht und Milliarden Kassengeld ohne Mehrwert zum Fenster rausgeworfen", kritisierte Piechotta. Unionsfraktionschef Spahn (CDU) war 2019 Bundesgesundheitsminister. Aktuelle Amtsinhaberin ist Nina Warken (CDU).
Diese will die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten mit einem Primärarztsystem verbessern. Der Hausarzt soll demnach künftig die erste Anlaufstation sein, auch vor dem Facharztbesuch. Einen ersten Gesetzentwurf dazu will Warken bis zum Sommer vorlegen.
M.Fischer--AMWN