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Grüne organisieren Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe gegen Bundeshaushalt 2025
Die Grünen halten den Bundeshaushalt für 2025 für verfassungswidrig und wollen einen Gang nach Karlsruhe organisieren. Die Bundesregierung habe "Milliarden Euro zweckentfremdet und damit gegen die Verfassung verstoßen", erklärte der Grünen-Finanzpolitiker Andreas Audretsch am Freitag. "Milliarden, die in Infrastruktur und Klimaschutz hätten fließen sollen, landen im Konsum und in fossiler Vergangenheit." Die Grünen wollen nun zwei Gutachten nutzen, um "gemeinsam mit der Zivilgesellschaft" Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe "auszuloten und voranzutreiben".
Die Grünen zielen mit ihrer Beschwerde auf das 500 Milliarden Euro schwere Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz ab, das noch vom alten Bundestag und mit Hilfe der Grünen zustande gekommen war. Seit längerem spricht die Partei hier von "Verschiebebahnhöfen und Haushaltstricksereien" mit dem Geld.
"Statt die mit unserer Hilfe mobilisierten 500 Milliarden Euro Kredite für echte, neue Investitionen zu verplanen, verschiebt sie Ausgaben so lange hin und her, dass sie das Geld für andere Zwecke nutzen kann", kritisierte die Fraktion am Freitag. Audretsch fügte hinzu: "Das werden wir nicht akzeptieren." Daher würden die ihnen vorliegenden Gutachten zur Verwendung der Gelder nun genutzt, um "gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen, denen die Zukunft und unser Planet am Herzen liegt", Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe zu organisieren.
Der Grünen-Haushaltspolitiker Sebastian Schäfer ergänzte, dass insbesondere die Zusätzlichkeit der Investitionsmittel nicht gegeben sei. Nun sehen sich die Grünen inhaltlich durch zwei in Auftrag gegebene Gutachten bestätigt, die von einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei sowie einem Rechtsprofessor der Uni Trier erstellt wurden. Sie sollten die Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens wegen der missbräuchlichen Verwendung der Gelder prüfen.
Die Gutachterinnen und Gutachter hätten dargelegt, dass der Haushalt 2025 "in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz" verstoße, erklärte die Fraktion. Zugleich sei klar geworden, dass ein Organstreitverfahren über die Fraktion der falsche Weg sei, um das festzustellen. Der "richtige Weg vors Verfassungsgericht zu ziehen" sei vielmehr eine Verfassungsbeschwerde, die jeder Bürger und jede Bürgerin selbst einlegen könne.
X.Karnes--AMWN