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Innenminister Dobrindt kündigt neue Befugnisse für Verfassungsschutz an
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat eine Ausstattung des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit neuen Befugnissen zur Abwehr hybrider Bedrohungen angekündigt. Er strebe "den Ausbau des Verfassungsschutzes zu einem echten Geheimdienst an", sagte Dobrindt den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Montagsausgaben). Der Verfassungsschutz "soll operative Fähigkeiten erhalten, die ihm beispielsweise ermöglichen, aktive Abwehrmaßnahmen gegen Cyberattacken aus dem Ausland zu ergreifen und einen Angreifer auch zu stören beziehungsweise seine Infrastruktur zu zerstören."
Zudem strebe er auch im analogen Raum "operative Befugnisse" für den Verfassungsschutz an, sagte Dobrindt, beispielsweise, "wenn es darum geht, zu verhindern, dass sensible Informationen in die Hände fremder Mächte geraten." Dazu befinde sich die Bundesregierung zurzeit in Abstimmung. "Wir haben uns alle an die Bezeichnung 'Nachrichtendienst' für den Verfassungsschutz gewöhnt, und sie bezeichnet auch seine Haupttätigkeit: das Sammeln von Nachrichten", sagte Dobrindt. Für einen modernen Dienst mit Abwehrfunktionen reiche das aus seiner Sicht aber nicht aus.
Angesichts zunehmender hybrider Bedrohungen aus dem In- und Ausland müssten die Abwehrfähigkeiten aller Sicherheitsbehörden gestärkt werden, erklärte der Innenminister. "Wir haben bereits ein gemeinsames Abwehrzentrum hybrid eingerichtet. Dort bringen wir verschiedene Akteure zusammen, um Antworten auf hybride Bedrohungen zu finden", sagte er. Dieses Abwehrzentrum werde beim Verfassungsschutz angesiedelt und baue auf der Idee des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums auf.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte angesichts der wachsenden Gefahr durch Cyberangriffe bereits Mitte Dezember im Bundestag angekündigt, dass die Bundesregierung die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erweitern wolle, um darauf zu reagieren. Geprüft werde etwa die Möglichkeit, "über das Netz auch die Herkunftsorte dieser Angriffe nicht nur zu identifizieren, sondern auch zu beschädigen", sagte er. Dazu müsse untersucht werden, ob dafür weitere Rechtsgrundlagen nötig seien.
Wenige Tage zuvor hatte die Regierung Russland für einen Cyberangriff auf die Deutsche Flugsicherung und systematische Desinformationskampagnen während der Bundestagswahl im Februar verantwortlich gemacht. Die Vorfälle seien klar der Verantwortung des russischen Militärgeheimdiensts GRU zugeordnet worden, sagte ein Sprecher des Außenministeriums damals.
B.Finley--AMWN