-
Parlamentswahl in Algerien: Beteiligung offenbar auf historischem Tief
-
Hochzeits-Feierlichkeiten von Taylor Swift und Travis Kelce offenbar begonnen
-
Bericht: Höhere Reichensteuer würde Wirtschaft jährlich zwei Milliarden Euro kosten
-
Spanien eine Nummer zu groß: Aus für Rangnicks Österreicher
-
43-jähriger Mann acht Tage nach Erdbeben in Venezuela lebend aus Trümmern gerettet
-
Vor erwarteter Hochzeit: Taylor Swift und Travis Kelce spenden 26 Millionen Dollar
-
Merz zur AfD im Osten: Wahlentscheidung nicht getroffen
-
Presse: OpenAI prüft fünfprozentige Beteiligung der US-Regierung
-
Merz: Nehmen Reformpläne ernst und setzen sie um
-
Mordfall Caruana Galizia: Mutmaßlicher Auftraggeber soll 150.000 Euro gezahlt haben
-
Polen will Auslieferung des in die USA geflüchteten Ex-Justizministers Ziobro
-
Heftige Kritik an Plänen der Regierung zum Informationsfreiheitsgesetz
-
21 Tote bei bislang schwersten russischen Angriffen auf Kiew
-
"Charaktersache": Matthäus fordert Nagelsmann zum Rücktritt auf
-
Vor 250-Jahr-Feiern: USA ächzen unter Hitzewelle
-
Wimbledon: Zverev ohne Probleme - auch Struff weiter
-
AfD vergrößert Abstand zur Union im "Deutschlandtrend" - CDU/CSU bei 22 Prozent
-
Verlag: 800.000 Bücher bei russischem Angriff auf Kiew verbrannt
-
Albanien: Gewaltsame Zusammenstöße bei Protest gegen Kushner-Bauprojekt
-
Früherer Anführer der Baskenorganisation ETA in Frankreich freigesprochen
-
Endgültige Zahl: 1.174.97 Migranten beantragten Aufenthaltstitel in Spanien
-
Tesla steigert seinen Absatz im zweiten Quartal um 25 Prozent
-
Venezuela: Mann acht Tage nach Erdbeben gerettet
-
"What a ride": Struff in Runde drei
-
USA schaffen im Juni weniger Jobs als erwartet
-
Vier Tiebreaks: Struff in Runde drei
-
Die Koalition versucht mit umfangreichem Reformpaket den Befreiungsschlag
-
Kritik von Linken und Verbänden: Regierung will Informationsfreiheitsgesetz aushöhlen
-
Reichsbürger soll in Hessen Waffen gehortet haben: 59-Jähriger festgenommen
-
Deutsch-französischer Rüstungskonzern KNDS verschiebt Börsengang - Bund hält an Einstiegsplan fest
-
1090 Fragen an die Regierung sind zu viel: Linke in Sachsen verliert Rechtsstreit
-
Gipfeltreffen in DFB-Zentrale - Nagelsmann vor Ablösung
-
Weitere Beratungen zwischen USA und Iran nach Trauerfeier für Chamenei geplant
-
Brandanschlag auf linke Projekte im brandenburgischen Cottbus
-
Entenfamilie sorgt in Rheinland-Pfalz für kurzzeitige Sperrung auf Bundesstraße
-
Elektrotechniker für Hisbollah: Bewährungsstrafe für 51-Jährigen in Niedersachsen
-
Königspython auf Bauernhof in Niedersachsen entdeckt
-
Gedenken und Proteste in Israel tausend Tage nach dem 7. Oktober 2023
-
Berliner Abgeordnetenhaus stimmt für Wohnungs- und Mietenkataster
-
Von der Leyen kündigt in Armenien weitere Hilfen und Handelserleichterungen an
-
Zwei Patienten sterben bei nächtlichem Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern
-
Krankschreibung am ersten Tag: Gewerkschaften und Ärzte protestieren
-
Russische Schattenflotte: Besitzer in Frankreich mit Millionenstrafe belegt
-
Klitschko: Schwerster russischer Angriff auf Kiew seit Kriegsbeginn - Mindestens 17 Tote
-
Infineon eröffnet neue Smart Power Fab in Dresden
-
Linke zu Reformen: Regierung will Informationsfreiheitsgesetz aushöhlen
-
Nagelsmann? "Hat keine Chance mehr"
-
Möbel können Kunstwerke sein - Bundesgerichtshof kippt höhere Anforderungen
-
Bau- und Wohnungswirtschaft begrüßt Koalitionspaket: Gut für Wohnungsbau
-
Onlinehändler: Lager für Klimaanlagen und Ventilatoren sind größtenteils leer
Le-Pen-Prozess geht zu Ende: Termin für Urteilsverkündung erwartet
Das für ihre Präsidentschaftskandidatur entscheidende Berufungsverfahren gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen soll am Mittwoch mit der Bekanntgabe des Termins für die Urteilsverkündung enden. Bis dahin standen noch die Plädoyers der Verteidigung an, die sich bemühen wollte, einen Freispruch oder zumindest eine geringere Strafe zu erreichen, die mit einer vierten Präsidentschaftskandidatur Le Pens vereinbar sein könnte. Mit dem Urteil in dem Verfahren, in dem es um die Veruntreuung von EU-Geldern geht, wird im Sommer gerechnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang Februar vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und fünf Jahre Nichtwählbarkeit für Le Pen gefordert. Sollten die Richter dem folgen, wäre es eine etwas geringere Strafe als in der ersten Instanz - würde aber dennoch Le Pens Kandidatur bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl verhindern. In der ersten Instanz hatten die Richter sich an den Forderungen der Staatsanwaltschaft orientiert.
In dem Verfahren ging es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die faktisch für Le Pens Partei arbeiteten. Die Anklage wirft der Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) vor, ein "System" aufgebaut zu haben, durch das die Partei 1,4 Millionen Euro veruntreut habe.
Theoretisch bleibt Le Pen der Gang vor das höchste Berufungsgericht. Allerdings hatte Le Pen sich bereits dazu verpflichtet, die Frage der Kandidatur zu entscheiden, ohne ein mögliches Verfahren vor dem Kassationsgericht abzuwarten. Wenn sie selber nicht antreten kann, soll der 30 Jahre alte RN-Parteichef Jordan Bardella für die Partei Rassemblement National antreten.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die zehn weiteren angeklagten Parteigenossen ebenfalls Haftstrafen zwischen sechs Monaten und drei Jahren gefordert.
Le Pen hatte während des Berufungsverfahrens ihre Unschuld beteuert, aber unabsichtliches Fehlverhalten eingeräumt. In der ersten Instanz war Le Pen im März 2025 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei auf Bewährung. Zudem wurde sie zu einem sofort geltenden Kandidaturverbot verurteilt, welches - anders als die Haftstrafe - durch das derzeitige Berufungsverfahren nicht suspendiert wurde. Le Pen hatte der Justiz anschließend vorgeworfen, ihr aus politischen Gründen einen Prozess zu machen.
Th.Berger--AMWN