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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Rüstungsexporte nach Israel
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über deutsche Rüstungsexporte nach Israel. Ein Palästinenser aus dem Gazastreifen wandte sich an Karlsruhe, nachdem Verwaltungsgerichte in Hessen seine Eilanträge zurückgewiesen hatten. Konkret geht es um Getriebeteile für Panzer. Zwischen August und November schränkte die Bundesregierung als Reaktion auf die Ausweitung der israelischen Militäroffensive Waffenexporte nach Israel ein, der Teilexportstopp wurde dann wieder aufgehoben. (Az. 2 BvR 1626/25)
Seit dem 10. Oktober gilt im Gazastreifen eine fragile Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas. In Karlsruhe wird der Palästinenser von der Menschenrechtsorganisation ECCHR unterstützt, die bereits an der Klage zum Ramstein-Urteil beteiligt war. Im Juli 2025 entschied das Gericht, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch Ausländer im Ausland schützen muss. Voraussetzung ist erstens ein ausreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt. Zweitens muss die ernsthafte Gefahr bestehen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird.
P.Mathewson--AMWN