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Umstrittenes Erbe der Ampel: Ablauf beim Heizungsgesetz beschäftigt Verfassungsgericht
Das Heizungsgesetz der Ampel ist bald Geschichte - der Streit darüber dürfte nicht so schnell vergessen sein. Denn die Abläufe auf dem Weg zu dem Gesetz im Sommer 2023 waren am Donnerstag Thema vor dem Verfassungsgericht. Der frühere CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann zog nach Karlsruhe und klagte gegen den Bundestag. Um die Inhalte des Gesetzes geht es ihm nicht - seiner Meinung nach lief vielmehr das Gesetzgebungsverfahren viel zu hastig. (Az. 2 BvE 4/23)
Die Rechte der Abgeordneten seien verletzt worden, weil sie nicht genügend Möglichkeiten zur Beratung gehabt hätten, kritisiert Heilmann. Gerichtsvizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold fasste das Wichtigste in zwei Fragen zusammen: "Wann wird aus einem 'schnellen' ein 'zu schnelles' Gesetzgebungsverfahren?" Und: "Gibt es ein verfassungsrechtliches 'Tempolimit' für die Beratung von Gesetzentwürfen?"
Vor drei Jahren hatte das Heizungsgesetz wochenlang Schlagzeilen gemacht, weil die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP sich öffentlich darüber stritt. Es begann damit, dass ein erster, noch unfertiger Entwurf an die "Bild"-Zeitung durchsickerte. Im Sommer 2023 sollte das Gesetz dann möglichst schnell, noch vor der Sommerpause, durch den Bundestag.
Daraus wurde nichts, weil das Verfassungsgericht die Abstimmung auf einen Eilantrag Heilmanns hin vorläufig stoppte. Sie musste auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben werden. Die Neuregelung trat schließlich zum Januar 2024 in Kraft, sie sieht im Kern vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies will die aktuelle Bundesregierung aus Union und SPD wieder kippen.
2023 waren nach dem ersten Entwurf des Gesetzes noch Änderungen formuliert worden, teils kurzfristig. Die Ampelregierung veränderte den Entwurf noch, nachdem im Bundestag bereits die erste Lesung stattgefunden hatte.
Heilmanns Anwalt Stefan Korioth argumentierte vor Gericht, dass die Abgeordneten nicht genug Zeit gehabt hätten, um sich umfassend zu informieren. Er verwies unter anderem darauf, dass der förmliche Änderungsantrag den zuständigen Ausschuss erst am Abend vor dessen entscheidender Sitzung erreicht habe.
Für den Bundestag argumentierte der Bevollmächtigte Ralf Schurer mit den parlamentarischen Rechten. Das Gesetzgebungsverfahren sei allein Sache des Bundestags, der es eigenständig gestalte, sagte er.
Am Donnerstagnachmittag wollte das Gericht in der Tat darüber beraten, wie weit es sich hier überhaupt einmischen kann. Denn das Grundgesetz macht keine zeitlichen Vorgaben für Gesetzgebungsverfahren. In früheren Entscheidungen legte Karlsruhe allerdings gewisse Maßstäbe fest. Demnach dürfen Verfahren nicht missbräuchlich beschleunigt werden mit dem Ziel, die Teilhaberechte der Abgeordneten einzuschränken.
Ob das beim Heizungsgesetz so war oder ob anderweitig Rechte verletzt wurden, ist allerdings völlig offen. Im Eilbeschluss vom Juli 2023 entschied das Gericht darüber noch nicht. Auch am Donnerstag sollte noch kein Urteil fallen. Meist wird es einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
L.Mason--AMWN