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Zu viel Eile oder nicht: Ablauf beim Heizungsgesetz der Ampel beschäftigt Karlsruhe
Der wochenlange Streit über das Heizungsgesetz der Ampelregierung ist am Donnerstag in Karlsruhe noch einmal aufgelebt - allerdings in gemäßigter Form vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses verhandelte nicht über die Regelungen an sich, sondern über die Abläufe im Bundestag im Sommer 2023, bevor das Gesetz beschlossen wurde. Der frühere CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann klagte. Seiner Meinung nach lief das Gesetzgebungsverfahren viel zu hastig. (Az. 2 BvE 4/23)
Die Rechte der Abgeordneten seien verletzt worden, weil sie nicht genügend Möglichkeiten zur Beratung gehabt hätten, kritisiert Heilmann. Gerichtsvizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold fasste das Wichtigste in zwei Fragen zusammen: "Wann wird aus einem 'schnellen' ein 'zu schnelles' Gesetzgebungsverfahren?" Und: "Gibt es ein verfassungsrechtliches 'Tempolimit' für die Beratung von Gesetzentwürfen?"
Vor drei Jahren hatte das Heizungsgesetz wochenlang Schlagzeilen gemacht, weil die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP sich öffentlich darüber stritt. Es begann damit, dass ein erster, noch unfertiger Entwurf an die "Bild"-Zeitung durchsickerte. Im Sommer 2023 sollte das Gesetz dann möglichst schnell, noch vor der Sommerpause, durch den Bundestag.
Daraus wurde nichts, weil das Verfassungsgericht die Abstimmung auf einen Eilantrag Heilmanns hin vorläufig stoppte. Sie musste auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben werden. Die Neuregelung trat schließlich zum Januar 2024 in Kraft, sie sieht im Kern vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies will die aktuelle Bundesregierung aus Union und SPD wieder kippen.
2023 waren nach dem ersten Entwurf des Gesetzes noch Änderungen formuliert worden, teils kurzfristig. Die Ampelregierung veränderte den Entwurf noch, nachdem im Bundestag bereits die erste Lesung stattgefunden hatte.
Heilmanns Anwalt Stefan Korioth argumentierte vor Gericht, dass die Abgeordneten nicht genug Zeit gehabt hätten, um sich umfassend zu informieren. Er verwies unter anderem darauf, dass der förmliche Änderungsantrag den zuständigen Ausschuss erst am Abend vor dessen entscheidender Sitzung erreicht habe.
"Abgeordnete müssen Informationen nicht nur erlangen, sondern auch verarbeiten können", sagte er. Sie müssten sie also rechtzeitig bekommen und die Möglichkeit haben, ihre Meinung in die Beratungen einzubringen.
Für den Bundestag argumentierte Rechtsanwalt Heiko Sauer mit den parlamentarischen Rechten. Das Gesetzgebungsverfahren sei allein Sache des Bundestags, der es eigenständig gestalte. Natürlich könne gesagt werden, dass es ein Recht auf Beratung gebe. "Das beantwortet nicht die Frage, wo die Eingriffsschwelle liegt", betonte er.
Er spielte damit darauf an, dass das Grundgesetz keine direkten zeitlichen Vorgaben für Gesetzgebungsverfahren macht. Es legt fest, dass der Bundestag sich selbst eine Geschäftsordnung gibt. Das Gericht muss auch entscheiden, wie weit es sich in diese Geschäftsordnungsautonomie überhaupt einmischen kann.
In früheren Entscheidungen legte Karlsruhe gewisse Maßstäbe fest. Demnach dürfen Verfahren nicht missbräuchlich beschleunigt werden mit dem Ziel, die Rechte von Abgeordneten einzuschränken. Ob das beim Heizungsgesetz so war oder ob anderweitig Rechte verletzt wurden, ist allerdings völlig offen. Im Eilbeschluss vom Juli 2023 entschied das Gericht darüber noch nicht. Auch am Donnerstag fiel noch kein Urteil. Meist wird es einige Wochen bis Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
L.Mason--AMWN