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Flüchtlingspolitik: Bund setzt Aussetzung von Familiennachzug rigoros um
Die Bundesregierung setzt die Aussetzung des Familiennachzugs bei engen Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten mit aller Härte um. Seit Inkrafttreten der Regelung im Juli vergangenen Jahres seien 1325 Härtefallgesuche für Familiennachzug abschließend geprüft worden - und nur in zwei Fällen seien Visa zur Familienzusammenführung erteilt worden: Das berichtete die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.
"Die bisherige Bilanz der so genannten Härtefallregelung ist absolut schockierend, schlimmer als befürchtet: Humanität im Promille-Bereich", kritisierte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, gegenüber der "NOZ". Seit Mitte Dezember 2025 sei keine einzige positive Entscheidung zur Familienzusammenführung hinzugekommen.
"Die bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Kritik, dass die Härtefallregelung ein reines Feigenblatt sei, hat sich damit mehr als bestätigt", sagte Bünger der Zeitung. Die gegenwärtige Praxis sei "glasklar verfassungs- und menschenrechtswidrig". Die Linken-Politikerin forderte die SPD auf, in der Regierungskoalition mit der Union "umgehend für eine menschenrechtskonforme Praxis und Neubewertung aller bisherigen Ablehnungen zu sorgen".
Der Regierungsantwort zufolge wurden bis zum 4. März diesen Jahres 4029 Härtefallgesuche auf Familiennachzug registriert, mit denen auf eine besondere Not‑ oder Sondersituation hingewiesen wird. Die mit der Entgegennahme und Aufarbeitung dieser Härtefallanträge beauftragte Internationale Organisation für Migration (IOM) führte demnach 1559 Interviews zu 5465 Personen.
Das Auswärtige Amt habe seine Vorprüfung zu 392 Familien mit 1325 Personen bereits abgeschlossen, hieß es weiter. In der "großen Mehrheit der Fälle" seien "keine Hinweise auf einen Härtefall" festgestellt worden, erklärte die Bundesregierung gegenüber der Linksfraktion.
CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag eine deutliche Verschärfung der Migrationspolitik mit dem Ziel vereinbart, irreguläre Migration zu stoppen und Einreisen stärker zu kontrollieren. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist seit dem 24. Juli 2025 bis einschließlich 23. Juli 2027 gesetzlich ausgeschlossen.
In diesem Zeitraum werden reguläre Visa zum Nachzug von Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder Eltern grundsätzlich nicht erteilt, selbst wenn allgemeine Voraussetzungen wie Wohnraum und Lebensunterhalt erfüllt wären. Zulässig bleiben nur eng begrenzte Ausnahmen in Härtefällen, etwa bei dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands.
M.Thompson--AMWN