-
EU will wehrfähigen Ukrainern keinen Schutzstatus mehr gewähren
-
Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser
-
Bei DFB-Pleite: Nächste Top-Quote für ARD
-
Thüringens Innenminister Maier fordert AfD-Verbotsverfahren
-
Gut 450.000 wohnungslose Menschen in Deutschland untergebracht
-
Zahl der Scheidungen leicht gestiegen - Insgesamt weniger Ehen
-
Rheinland-pfälzischer Ministerpräsident mit Beschlüssen zu Kommunalentlastung zufrieden
-
努莎·奧貝爾與迪特馬爾·沃伊德克:波茨坦如何辜負一名重度殘障幼兒
-
Bayern vor Gavel-Verpflichtung: "Sehr nah an einer Lösung"
-
Нуша Аубель и Дитмар Войдке: как Потсдам бросает на произвол судьбы малыша с тяжелой формой инвалидности
-
Stuttgarter Feuerwehr rettet vier junge Turmfalken aus heißer Blechverkleidung
-
Wissenschaftler: Intensität der derzeitigen Hitzewelle hängt "eindeutig" mit Klimawandel zusammen
-
Zwei Stürme im Anmarsch: Mehr als hundert Flüge in Japan gestrichen
-
Nach Mega-Rotation: USA unterliegen Türkei
-
Erste K.o.-Runde: Noch vier deutsche Gegner möglich
-
Remis reicht: Australien zieht in K.o.-Runde ein
-
Mieten für eine Million Wohnungen in New York werden eingefroren
-
Ein Fehler? Neuer wiegelt ab
-
Russland meldet massive ukrainische Angriffe auf Moskau: 28 Drohnen abgeschossen
-
Steigende Opferzahl und verzweifelte Suche nach Überlebenden nach Beben in Venezuela
-
BGH urteilt über Archiv von in Nationalsozialismus verfolgten Zeugen Jehovas
-
Urteil in Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten fällt
-
Anschläge auf jüdische Repräsentanten geplant: Prozess gegen Agenten in Hamburg
-
Politik und Deutsche Bahn äußern sich zur Zukunft von Stuttgart 21
-
Bundestag stimmt über Infrastruktur-Zukunftsgesetz ab
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf 235
-
Hilfe nach Erdbeben in Venezuela: USA schicken Kriegsschiffe und Flugzeuge
-
Japan und Schweden nach Remis in der K.o.-Runde
-
Nach "Wahnsinnsstart": Niederlande sichern Gruppensieg
-
Microsoft macht Xbox-Konsolen deutlich teurer
-
Serie antisemitischer Anschläge in Europa: Sieben Festnahmen in Belgien
-
DGB-Chefin Fahimi fordert stärkere Belastung von Vermögen und Erbschaften
-
Dicker Dämpfer vor K.o.-Krachern: DFB-Elf unterliegt Ecuador
-
Doppelpack Pépé: Elfenbeinküste beendet Curacaos Märchen
-
König Charles III. hat seit Thronbesteigung 30 Millionen Pfund Steuern gezahlt
-
Bundestag beschließt Recht auf Reparatur
-
Medien: Taylor Swift und Travis Kelce heiraten offenbar am 3. Juli in New York
-
Mindestens 188 Tote bei Erdbeben in Venezuela - Internationale Hilfe läuft an
-
Berüchtigtes US-Abschiebegefängnis "Alligator Alcatraz" schließt
-
Rüdiger und Raum starten gegen Ecuador
-
Durchbruch nach langem Streit: Bund und Länder einig bei Kommunal-Entlastung
-
Merz: Koalition wird Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen
-
Frankreich und Italien wollen Nachfolge-Truppe für Unifil im Libanon organisieren
-
Bund und Länder einigen sich auf Finanzentlastung für Kommunen
-
"Hallo New Jersey": Nike zeigt neues DFB-Trikot
-
Emails sollen künftig viele Behörden-Formulare ersetzen
-
Einigung auf Rechtsstaatspakt: Länder bekommen halbe Milliarde Euro für Justiz
-
Bericht: Bund zahlt bis zu 7,2 Milliarden für Einstieg bei Panzerhersteller KNDS
-
Migration: Oberstes US-Gericht bestätigt Trump-Kurs in zwei Grundsatzfällen
-
Plünderungen nach Erdbeben in Venezuela
Gericht: Kündigung von Justizbeamtin wegen Beziehung mit Häftling in Hessen rechtens
Hat eine Justizvollzugsbeamtin eine Beziehung mit einem Häftling, darf sie laut einer Gerichtsentscheidung aus Hessen fristlos gekündigt werden. Sie habe das Vertrauen ihres Dienstherrn nachhaltig und endgültig zerstört, teilte das Verwaltungsgericht Darmstadt am Donnerstag mit. Es lehnte einen Eilantrag der Frau ab, weil sie mehrere beamtenrechtliche Dienstpflichten verletzt hatte. (Az.: 1 L 2791/25.DA)
Im Januar 2025 begann die Frau den Vorbereitungsdienst für den Justizvollzugsdienst. Ihren Lebensgefährten hatte sie schon zuvor kennengelernt. Er wurde im April 2025 von Spanien nach Deutschland ausgeliefert und saß seitdem in einem Gefängnis in Hessen. Er beantragte, seine in einem anderen Gefängnis arbeitende Freundin als Telefonkontakt registrieren zu lassen.
Noch am selben Tag informierte die Frau die Leitung ihrer Anstalt über die Beziehung. Obwohl sie in einem persönlichen Gespräch den Eindruck erweckt habe, den Kontakt zu dem Mann zu beenden, setzte sie die Beziehung fort. So schrieb sie ihm Liebesbriefe und schickte ihm Fotos von sich. Die Justizvollzugsanstalt entließ sie daraufhin fristlos aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die geschah zu Recht, wie die Richter nun entschieden. Die Frau habe die Fortführung der Beziehung gegenüber ihrem Dienstherrn nicht offengelegt, obwohl dies dienstlich relevant gewesen wäre, hieß es. Damit habe sie gegen die Pflicht verstoßen, Vorgesetzte über für den Dienst bedeutsame Umstände zu informieren.
Von Vollzugbediensteten wird nach Ansicht des Gerichts eine professionelle Distanz zu Gefangenen erwartet. Näheverhältnisse könnten große Sicherheitsrisiken bergen. Dass die Frau in einem anderen Gefängnis arbeitete, ändere daran nichts.
L.Miller--AMWN