-
Russische Behörden melden massive Drohnenangriffe am letzten Tag der Parlamentswahl
-
Leiche in brennendem Auto in Bayern entdeckt - Besitzer schwerverletzt in der Nähe
-
"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin
-
Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen
-
Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab
-
Hohe Wahlbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern bis 14.00 Uhr
-
Heidenheim verschenkt Sieg in Bielefeld
-
Vor Wagner-Ankunft: Hannover besiegt Bochum
-
USA warnen vor Eskalation im Konflikt zwischen Saudi-Arabien und Huthi-Miliz
-
Zverev brilliert: Davis-Cup-Team zieht in Finalrunde ein
-
Jüdischer Siedler im Westjordanland getötet - Verdächtiger festgenommen
-
Göttliche Hilfe erhofft: Sri Lankas Luftwaffe fliegt Mönche über Dürregebiete
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Wahlbeteiligung bis zum Mittag höher als 2023
-
Matchball Zverev: Krawietz/Pütz siegen im Davis-Cup-Doppel
-
Autoindustrie fordert von Gewerkschaften mehr Veränderungsbereitschaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Spitzenkandidaten geben Stimmen ab
-
Nach Macklemore-Rauswurf: Ed Sheeran kritisiert Hamas-Überfall und Israels Reaktion
-
Vermummte attackieren Polizei bei illegalem Tuningtreffen in Rheinland-Pfalz
-
Trump will "KI Force" ins Leben rufen und greift KI-Kritiker erneut scharf an
-
Auto prallt gegen Baum: 17-Jähriger stirbt bei Unfall in Bayern
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin Schwesig hat gewählt
-
Griechenland beruft Karetsas für DFB-Duelle
-
Saibari Fußballer des Jahres in den Niederlanden
-
Drohnenangriffe auf Moskau an letztem Tag der Parlamentswahl in Russland
-
20-Jähriger soll in Bayern eigene Mutter getötet haben - Untersuchungshaft
-
Abgeordnetenhauswahl Berlin: Erste Spitzenkandidaten haben Stimme abgegeben
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat Holm hat Stimme abgegeben
-
Experten: Pistorius sollte rasch neuen Bundeswehr-Generalinspekteur ernennen
-
Chilenin Bachelet zieht Kandidatur als UN-Generalsekretärin zurück
-
Spieler des Tages: Michael Olise (Bayern München)
-
EY: Deutsche Autokonzerne im Sinkflug
-
Rollstuhlfahrer angezündet und schwer verletzt: 18-Jährige in Untersuchungshaft
-
Letzter Tag der Parlamentswahl in Russland: Zwei Tote bei Drohnenangriffen in Moskau
-
Wahllokale geöffnet: Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat begonnen
-
Wahllokale geöffnet: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat begonnen
-
MLS: Müller und Reus führen ihre Teams zum Sieg
-
Ed Sheeran: Situation im Gazastreifen ist "nicht zu rechtfertigen"
-
"Nichts unmöglich": Volleyballer hoffen auf nächsten Coup
-
"Das ist kein Schleimen": HSV-Stars widmen Polzin den Sieg
-
"Nicht zufrieden": Undav schiebt Frust
-
"Gänsehautmoment": Werder feiert Comebacker Weiser
-
CDU-Präsidium um Bundeskanzler Merz kommt an Wahlabend in Berlin zusammen
-
Mecklenburg-Vorpommern wählt neuen Landtag - enges Rennen von SPD und AfD erwartet
-
Berlin wählt neues Abgeordnetenhaus - CDU und Linkspartei ringen um Sieg
-
Wirtschaftsweise Grimm nennt neuen Tankrabatt "zynisch"
-
Frankreichs Staatsverschuldung erreicht in diesem Jahr höchsten Stand seit 1978
-
Gewaltsame Zusammenstöße bei rechtsextremer Demonstration in den Niederlanden
-
Kein Pünktchen Hoffnung: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Ruhe nach dem Skandalspiel: Hertha siegt 2:1 in Dresden
Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz
Männer im wehrfähigen Alter brauchen keine Genehmigung mehr, wenn sie ins Ausland reisen wollen. Das Bundesverteidigungsministerium stellte klar, dass eine Ausnahmeregelung im Wehrdienstgesetz zur Regel gemacht wird, wonach "Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen" - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Scharfe Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes übte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
Die Regelung im neuen Wehrdienstgesetz hatte am Osterwochenende für Aufsehen gesorgt. Demnach müssen sich Männer nach Vollendung des 17. Lebensjahres "eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen". Gleichzeitig ist in dem Gesetz festgelegt, dass Anträge auf Auslandsreisen genehmigt werden müssen, solange der Wehrdienst freiwillig ist.
"Jeder Mann darf frei reisen", erklärte dazu das Bundesverteidigungsministerium am Donnerstag. Dies sei nun mittels Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und interner Verwaltungsvorschrift klargestellt. Damit werde sowohl "Klarheit für alle Betroffenen als auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt".
Eine entsprechende Regelung hatte am Dienstag bereits die Bundeswehr in Aussicht gestellt und dazu geschrieben: "Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden."
Das Verteidigungsministerium wies darauf hin, dass die Bestimmungen der "Auslandsregelung" in Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes nicht neu seien, sondern mit der Gesetzesänderung zum Jahresbeginn nur reaktiviert worden seien. Mit der jetzt erfolgten Klarstellung wird laut Ministerium eine im Gesetz "ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genutzt, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zuzulassen".
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier nannte die Regelung "ein Musterbeispiel einer handwerklich völlig unzulänglichen Gesetzgebung". Die Genehmigungspflicht sei "ein schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte, in die allgemeine Handlungsfreiheit", sagte Papier der "Welt am Sonntag". "Gerade nach unseren Erfahrungen mit der Begrenzung der Ausreisefreiheit in früheren Unrechtssystemen sollten wir sehr wachsam sein, wenn es um derlei Begrenzungen geht."
Die Vorschrift sei zudem "sinnfrei", da derzeit keine Wehrpflicht besteht. "Sie ist, wenn man sie wirklich praktizieren würde, ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ohne Sinn und Zweck. Und das ist eindeutig verfassungswidrig", betonte der Jurist.
Papier sagte weiter, er sei "ehrlich gesagt wirklich fassungslos, wie dieser Paragraf 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz nicht nur das zuständige Ressort des Verteidigungsministers, sondern auch das Justiz- und das Innenministerium, die alle auch für die Wahrung der Verfassung zuständig sind, hat passieren können". Entweder sei er übersehen oder, "fast noch schlimmer, völlig falsch eingeschätzt" worden.
Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Sie sieht eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung für 18-jährige Männer vor. Frauen können sich freiwillig mustern lassen. Ziel der Reform ist eine personelle Aufstockung der Truppe.
Das beschlossene Gesetz sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden.
H.E.Young--AMWN