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Europäischer Gerichtshof: Ungarisches LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Das umstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Grundrechtecharta der Europäischen Union und den EU-Vertrag. Dies urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg in einem von der EU-Kommission angestrengten und von mehreren Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament unterstützten Verfahren. Das Gesetz diskriminiere Menschen wegen ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung und verstoße gegen die Menschenwürde, erklärte das höchste Gericht der EU.
Das sogenannte ungarische LGBTQ-Gesetz war 2021 unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Regierungschef Viktor Orban erlassen und dabei mit dem Jugendschutz begründet worden. Es verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa in Fernsehen und Büchern. Die weltweit gebräuchliche englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer.
Von Seiten der EU-Kommission wurde das Urteil als "bahnbrechend" begrüßt. Es sei das erste Mal, dass der Gerichtshof eine Verletzung "zentraler Vertragsbestimmungen zu den Werten der EU festgestellt" habe, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag in Brüssel. "Jetzt ist es an der ungarischen Regierung, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von heute Morgen umzusetzen", fügte eine zweite Sprecherin hinzu.
Ungarische Menschenrechtsorganisationen bezeichneten das Urteil als "historisch". Es bestätige, dass "die Politik der Ausgrenzung und Stigmatisierung der Regierung Orban in der EU keinen Platz hat", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung mehrerer Organisationen, darunter Amnesty International Ungarn.
Die ungarische Regierung äußerte sich zunächst nicht. Bei der Parlamentswahl am 12. April hatte die konservative Tisza-Partei von Oppositionsführer Peter Magyar gewonnen. Es wird erwartet, dass die neue Regierung Anfang Mai die Amtsgeschäfte übernimmt. Magyar hatte im Wahlkampf eine Verbesserung der Beziehungen zur EU angekündigt, das Thema Diskriminierung sexueller Minderheiten aber weitestgehend gemieden.
Dem EuGH zufolge missachtet das ungarische Gesetz "insbesondere" das in der Grundrechtecharta verankerte Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung. Darüber hinaus liege eine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde vor. Es stigmatisiere und marginalisiere nicht-heterosexuelle, nicht-cis-geschlechtliche und transgeschlechtliche Menschen, erklärte der Gerichtshof am Dienstag. Cis-geschlechtlich bedeutet, dass das bei der Geburt festgestellte Geschlecht eines Menschen mit dessen geschlechtlicher Identität übereinstimmt.
Das Gesetz behandele eine Gruppe von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität oder sexuellen Ausrichtung "als eine Gefahr für die Gesellschaft", hieß es weiter. Es liege deshalb zusätzlich ein eigenständiger Verstoß gegen Artikel zwei des EU-Vertrags vor, in dem die zentralen Werte aller Mitgliedstaaten festgeschrieben sind. "Folglich steht dieses Gesetz im Widerspruch zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet", erklärte der Gerichtshof.
Die Regelung verstößt dem EuGH-Urteil zufolge außerdem gegen weitere EU-Grundrechte, etwa das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens. Dazu kommen demnach Verstöße etwa gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, weil unzulässig in die Freiheit von Unternehmen eingegriffen werde, Inhalte herzustellen und zu verbreiten.
Auch ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht liegt vor, weil das Gesetz laut EuGH den Zugang zu Informationen zu Beschuldigten erleichtert, die im nationalen ungarischen Strafregister wegen einer "Straftat gegen die sexuelle Freiheit oder die Sexualmoral" bei Kindern eingetragen wurden.
Die rechtsnationalistische Regierung unter Orban hatte jahrelang unter dem Vorwand des "Kinderschutzes" die Rechte von LGBTQ-Menschen eingeschränkt. Im März vergangenen Jahres verabschiedete das ungarische Parlament etwa eine Gesetzesänderung, die auf ein Verbot von Pride-Paraden abzielt.
Gegen das ungarische LGBTQ-Gesetz geklagt hatte die EU-Kommission. 16 EU-Staaten, darunter Deutschland, sowie das EU-Parlament schlossen sich dem Vertragsverletzungsverfahren an.
Stellt der EuGH eine Vertragsverletzung fest, müssen EU-Mitgliedsstaaten dem Urteil nach dessen Angaben "unverzüglich" nachkommen. Automatische Sanktionen gibt es aber nicht. Reagiert der betreffende Staat nicht, kann die EU-Kommission erneut klagen und Strafzahlungen beantragen.
O.Karlsson--AMWN