-
Trainer-Ikone Peter Hermann ist tot
-
US-Journalistenverband kritisiert Trumps Hausverbot gegen Reporter scharf
-
Huthis melden Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt und Ölanlagen am Roten Meer
-
Volleyball-EM: Deutschland siegt im Drama gegen Bulgarien
-
Nach 1212 Tagen: BVB zurück an Tabellenspitze
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen spricht sich gegen russische Einflussnahme aus
-
Weißes Haus verwehrt Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Bundeswehr-Generalinspekteur Breuer wird neuer Vorsitzender des Nato-Militärausschusses
-
Trotz Zverevs Sieg: Deutschland muss gegen Kroatien zittern
-
Vierte Pleite: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Bann gebrochen: HSV feiert ersten Dreier
-
Die Nationalspieler glänzen: Frankfurt stoppt Freiburgs Lauf
-
Zusammenstöße zwischen Polizei und Rechtsradikalen in Den Haag
-
Neuer Hoffnungsträger: Wagner unterschreibt in Hannover
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für ihr Lebenswerk
-
Zverev müht sich zum deutschen Auftaktsieg beim Davis Cup
-
Bayern-Frauen schießen sich für Champions League warm
-
US-Abkommen mit Dänemark zu Grönland wird von jeder Seite als Erfolg verbucht
-
Trump setzt neues Sanktionspaket gegen Russland in Kraft
-
Joker Yardimci sticht: FCK siegt gegen Braunschweig
-
Der Club bleibt oben dran, Karlsruhe taumelt
-
Parlamentswahl: Russland meldet Cyberangriff auf elektronisches Wahlsystem
-
Entlastung für Verbrennerfahrer: Neuauflage des Tankrabatts sorgt für Kritik
-
Medwedew fordert "militärische Abschreckung" als Reaktion auf US-Sanktionen
-
Bericht: Geheime Technik von US-Tarnkappenjet F-35 nach Hongkong umgeleitet
-
CNN: KI-Fehler hätte fast zu US-Militäreinsatz gegen chinesisches Schiff geführt
-
"O'zapft is" nach zwei Schlägen: Bürgermeister Krause eröffnet erstmals Oktoberfest
-
Straßenlauf-WM: Meilen-Gold für Farken
-
Neuer Chef der Meyer Werft sieht Kreuzfahrtschiffbauer auf gutem Kurs
-
Nach Trumps Abrissdrohung: Menschenkette um das Kennedy Center in Washington
-
Italienische Fußball-Legende Sandro Mazzola gestorben
-
Google-KI Gemini hat während eines Tests Cyberattacken ausgeführt
-
WNBA: Fiebich gewinnt erstes Spiel nach Heim-WM
-
Trump setzt neue US-Sanktionen gegen Russland in Kraft
-
Kane bescheiden: "Lasse meine Taten auf dem Platz sprechen"
-
Angriff auf Polizeiwache in Pakistan: Zahl der Todesopfer auf 31 gestiegen
-
Bayern in Feierlaune auf die Wiesn: "Es sollte lustig werden"
-
Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"
-
Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"
-
Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich
-
Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt
-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
EuGH: Unbefristetes Einreiseverbot für extremistische Gefährder prinzipiell zulässig
Ein unbefristetes Einreiseverbot für abgeschobene extremistische Gefährder ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter Bedingungen mit EU-Recht vereinbar. Die entsprechende Regelung im deutschen Aufenthaltsrecht stehe diesem nicht per se entgegen, entschied das höchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Entscheidend sei, dass die Rechtslage derart ausgestaltet sei, dass die für das Verbot zuständige Behörde "Umstände des Einzelfalls" berücksichtigen könne. (Az. C-446/24)
Hintergrund ist ein Fall, den das Oberverwaltungsgericht Bremen dem EuGH vorlegte. Es geht um einen 2017 aus Deutschland abgeschobenen russischen Staatsbürger, der von Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft wurde. Demnach befürchteten sie, dass er einen Anschlag begehen könnte. Zuvor hatte der Mann dagegen erfolglos durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.
2022 erließ die Bremer Innenbehörde gegen den Mann ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Der Fall landete vor dem Bremer Verwaltungs- und schließlich vor dem Bremer Oberverwaltungsgericht.
Eine abschließende Bewertung der rechtlichen Lage in Deutschland nahm der EuGH nicht vor. Letztlich sei "es Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende deutsche Regelung eine effektive Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls" in ausreichender Weise ermögliche, hieß es in dem Urteil.
Zugleich betonte Gerichtshof, dass die Bremer Landesregierung und die Bundesregierung im Verfahren auf entsprechende Mechanismen verwiesen hätten. Dazu zähle der Umstand, dass das deutsche Aufenthaltsrecht die Verhängung unbefristeter Einreiseverbote nicht systematisch für alle Gefährder vorsehe, sondern nach "Art und Schwere der abzuwehrenden Gefahren" differenziere. Zudem gebe es Spielräume im Einzelfall sowie Möglichkeiten, die Notwendigkeit des Verbots später neu zu überprüfen.
Der Fall ist über Deutschland hinaus rechtlich von Interesse. Andere EU-Mitgliedsstaaten haben ähnliche Regelungen, mit denen sie Gefährdern aufgrund von Anschlagsgefahren eine Wiedereinreise untersagen können.
S.F.Warren--AMWN