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Koalition einigt sich auf Kostenbremse für Mieter im Heizungsgesetz
Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der geplanten Reform des Heizungsgesetzes auf eine Kostenbremse für Mieterinnen und Mieter geeinigt. "Wenn ein Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheidet, muss er sich an den laufenden Heizkosten beteiligen", teilte am Donnerstag Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit. "Vermieter müssen dann die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen."
Die Koalition hatte sich Ende Februar auf die Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ist damit langfristig möglich. Streitpunkt blieb aber zunächst der Schutz von Mietern vor hohen Nebenkosten durch den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen.
An der nun gelungenen Einigung waren die Koalitionsfraktionen sowie die Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Bau beteiligt. Justizministerin Hubig nannte die Einigung eine "faire Lösung". Sie setze zudem die richtigen Anreize: "Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit." Das Ergebnis sei "ein tragfähiger Kompromiss zwischen Wahlfreiheit und Technologieoffenheit für Vermieterinnen und Vermieter und entscheidender Stärkung des Mieterschutzes".
T.Ward--AMWN